Kann das Jobcenter einem aufzwängen, in einer WfbM zu arbeiten, oder eine Ausbildung in einem BBW zu machen?


18.11.2021, 14:05

Nun wäre die Frage, ob das Jobcenter mich von der Maßnahme rausnehmen kann, und mir dann stattdessen eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt aufzwingen könnte?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe diese WvbM als reine Ausbeutung der Opfer für einen Hungerlohn.

Das ist keine echte Sozialmaßnahme, sondern reine Beschäftigung.

Für Manche ist das sicher auch eine gute Alternative aus Verzweiflung.

Und die BBW u.ä. sind auch nur eine Übergangslösung, um es herauszufinden, was man machen kann. Kein Arbeitgeber wird diese Qualifikationen anerkennen.

Echte Sozialpolitik wäre, zum Mindestlohn mal wieder echte Jobs zu schaffen, die es früher mal gab: Gepäckträger oder Fahrkartenausgeber am Bahnhof o.ä., und ohne Befristung.

Mit wurde von meinem Umfeld immer vermittelt

Das eigene Umfeld ist nicht immer der geeignetste Ratgeber.

Ich denke, den Personen ist es letztendlich egal was ich tue.

Davon kannst Du (leider) ausgehen.

wollen die vom Amt es sich vielleicht nur einfach machen.

Sehr wahrscheinlich nicht nur "vielleicht" ...

würde ich eh keine Rücmeldung bekommen...

Warum nicht? Welche Art von Behinderung hast Du denn?

ob das Jobcenter mich von der Maßnahme rausnehmen kann

Besteht eine Eingliederungsvereinbarung, und, wenn Ja, was steht diesbezüglich in dieser?

und mir dann stattdessen eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt aufzwingen könnte?

"Hartz IV" besteht zu ca. 50% aus "Zwang".


MiXXXery 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 21:06

Ich habe eher keine Behinderung, sondern eher eine Erkrankung mit sozialer Rückzugstendenz, etc.

In der Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich die Maßnahme 1 Jahr besuchen soll. Das weitere vorgehen wird wohl nach Abschluss der Maßnahme besprochen.

DasOrakel  19.11.2021, 06:06
@MiXXXery

Dann reiße das Jahr doch erstmal auf einer A****backe ab. Danach weitersehen.

Aber Du wolltest ja wissen, ob das JC Dich aus der Maßnahme 'herausnehmen' kann. Theoretisch Ja.

Ich würde eine Ausbildung in einem BBW oder einer überbetrieblichen Einrichtung mit dem Ziel allgemeiner Arbeitsmarkt nicht ablehnen. Was ich auf jeden Fall ablehnen würde, wäre eine WfbM.

Zwingen kann man dich nicht irgendeine bestimmte Ausbildung zu machen oder irgendwo zu arbeiten, das für dich nicht in Frage kommt. Du entscheidest selbst wo du arbeiten willst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet

Klar. Was willst denn ein Jahr in einem Bewerbungscoaching wenn du selbst nichtmal von dir überzeugt bist?

Wenn du für den 1. Arbeitsmarkt nicht taugst, dann musst du eben eine Tätigkeit ausführen, die du machen kannst. Das die nicht gut bezahlt wird, liegt auf der Hand. Aber wenigstens muss der Steuerzahler dann nicht dafür aufkommen.

Das Arbeitsamt will dich nur von der Arbeitslosengeld-Liste haben. Was völlig verständlich ist.