Kann das Jobcenter einem aufzwängen, in einer WfbM zu arbeiten, oder eine Ausbildung in einem BBW zu machen?
Eine Ausbildung in einem BBW wäre das geringere Übel für mich. Nur blöd wenn ich meine Wohnung dann aufgeben müsste und ins Wohnheim des Berufsbildungswerkes ziehen müsste.
Mit wurde von meinem Umfeld immer vermittelt, dass eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen reine Ausnutzerei ist und man dort die letzten Chencen am 1. Arbeitsmarkt verliert. Schließlich bekommt man dort nichtmal Mindesltohn, und wird weiterhin vom Jobcenter abhängig sein.
Meine Situation aktuell:
Besuche seit paar Wochen eine Maßnahme (Bewerbungscoaching, etc.). Dort gefällt es mir recht gut, und ich möchte erstmal dort bleiben und das Jahr durchmachen!
Jedoch wurde von der zuständigen Person des Jobcenters angedeutet, dass wohl eher eine Beschäftigung in einer WfbM in Frage kommt.
Ich denke, den Personen ist es letztendlich egal was ich tue. Da ich keine realistische Chance am 1. Arbeitsmarkt habe, wollen die vom Amt es sich vielleicht nur einfach machen. Hätte ich jetzt die Auflage, monatlich 10 Bewerbungen zu schreiben, würde ich eh keine Rücmeldung bekommen...
Nun wäre die Frage, ob das Jobcenter mich von der Maßnahme rausnehmen kann, und mir dann stattdessen eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt aufzwingen könnte?
8 Antworten
Ich sehe diese WvbM als reine Ausbeutung der Opfer für einen Hungerlohn.
Das ist keine echte Sozialmaßnahme, sondern reine Beschäftigung.
Für Manche ist das sicher auch eine gute Alternative aus Verzweiflung.
Und die BBW u.ä. sind auch nur eine Übergangslösung, um es herauszufinden, was man machen kann. Kein Arbeitgeber wird diese Qualifikationen anerkennen.
Echte Sozialpolitik wäre, zum Mindestlohn mal wieder echte Jobs zu schaffen, die es früher mal gab: Gepäckträger oder Fahrkartenausgeber am Bahnhof o.ä., und ohne Befristung.
Mit wurde von meinem Umfeld immer vermittelt
Das eigene Umfeld ist nicht immer der geeignetste Ratgeber.
Ich denke, den Personen ist es letztendlich egal was ich tue.
Davon kannst Du (leider) ausgehen.
wollen die vom Amt es sich vielleicht nur einfach machen.
Sehr wahrscheinlich nicht nur "vielleicht" ...
würde ich eh keine Rücmeldung bekommen...
Warum nicht? Welche Art von Behinderung hast Du denn?
ob das Jobcenter mich von der Maßnahme rausnehmen kann
Besteht eine Eingliederungsvereinbarung, und, wenn Ja, was steht diesbezüglich in dieser?
und mir dann stattdessen eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt aufzwingen könnte?
"Hartz IV" besteht zu ca. 50% aus "Zwang".
Ich würde eine Ausbildung in einem BBW oder einer überbetrieblichen Einrichtung mit dem Ziel allgemeiner Arbeitsmarkt nicht ablehnen. Was ich auf jeden Fall ablehnen würde, wäre eine WfbM.
Zwingen kann man dich nicht irgendeine bestimmte Ausbildung zu machen oder irgendwo zu arbeiten, das für dich nicht in Frage kommt. Du entscheidest selbst wo du arbeiten willst.
Klar. Was willst denn ein Jahr in einem Bewerbungscoaching wenn du selbst nichtmal von dir überzeugt bist?
Wenn du für den 1. Arbeitsmarkt nicht taugst, dann musst du eben eine Tätigkeit ausführen, die du machen kannst. Das die nicht gut bezahlt wird, liegt auf der Hand. Aber wenigstens muss der Steuerzahler dann nicht dafür aufkommen.
Das Arbeitsamt will dich nur von der Arbeitslosengeld-Liste haben. Was völlig verständlich ist.
Ich habe eher keine Behinderung, sondern eher eine Erkrankung mit sozialer Rückzugstendenz, etc.
In der Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich die Maßnahme 1 Jahr besuchen soll. Das weitere vorgehen wird wohl nach Abschluss der Maßnahme besprochen.