Erpressung?
Mein Arbeitgeber verweigert die herausgabe und Austellung einer Arbeitsbescheinigung und der Lohnsteuerbescheinigung erst wenn ich seinen Aufhebungsvertrag unterschreibe ist er bereit dazu sollte ich dies der Agentur für Arbeit melden? Wenn mein Vertrag sowieso am 30.11 endet ist befristet brauche ich ja keinen Aufhebungsvertrag.
5 Antworten
Ruf mal beim Arbeitsamt an und frag, was sie Dir raten.
Als ich vor ein paar Jahren Rat brauchte, riefen die mich innerhalb 2 Tagen zurück und reisten mich sehr gut.
Generell: die Unterlagen gibt es eh erst >nach< Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Also jetzt noch nicht.
Und Aufhebungsvertrag unterzeichnest Du nicht.. das ist wie Akzeptieren einer Kündigung und gibt 3 Monate Sperre.
Hast Du Dich wie erforderlich 3 Monate vor Arbeitsende Arbeitssuchende gemeldet? Musst Du unbedingt.. wenn nicht, dann mach es HEUTE noch! Da kannst Du den Rest auch gleich fragen (Du kriegst dann nen Rückruf).
Wenn der AG einige Zeit nach Vertragsende immer noch nicht mit den Unterlagen rüberwächst.. sagst Du dem Arbeitsamt Bescheid und die mahnen das an.
Dann geht's plötzlich gaanz fix
Alles Gute!
Beides bekommst Du erst nach der Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses. Das liegt an der Abrechnung. Eine Lohnsteuerbescheinigung wird mit dem letzten Gehalt ausgestellt.
Einen Aufhebungsvertrag solltest Du keinesfalls unterschreiben.
Ja er sagt ich bekomme beides nicht wenn ich nicht unterschreibe sowas ist doch Erpressung.
Ist es und das würde ich dem Arbeitsamt jetzt schon melden, indem ich ganz simpel frage, was sie mir in diesem Fall raten.
Verweigert der AG das dann wirklich, kriegt er einen netten Brief vom Amt, wo sie erklären, welche Rechtsfolgen das für ihn hat.
Hatte ich schon und da ging's plötzlich ganz fix 😁
(war in der Post verloren gegangen , klaaar)
Macht er ja jetzt schon wenn er zu mir sagt ohne unterschrift gibt es nichts.
Eine Lohnsteuerbescheinigung kann erst nach der letzten Abrechnung erstellt werden. Da du noch aktiv im Dienst bist, kann er das gar nicht machen.
Aber er kann nicht verlangen das ich es nur bekomme wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Nein, er ist gesetzlich verpflichtet, dir diese Unterlagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen und auszuhändigen.
Ich kontaktiere trozdem zumindest das Arbeitsamt und einen Anwalt über die Rechtsschutzversicherung.
Jetzt will er sich sogar verweigern mir das Gehalt zu bezahlen.
Ich weiß nicht, in wie weit das Arbeitsamt in deinem Fall involviert ist oder sein sollte.
Aber sowas ist ein Fall fürs Arbeitsgericht!
Noch garnicht aber irgendwas muss ich ja tun den diesen Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterschreiben.
Das ist völliger Unfug. Gehe schnellstens zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und unterschreibe auf keinen Fall irgendwelche Dokumente wie einen Aufhebungsvertrag. Sowas solltest du unbedingt prüfen lassen sonst entgeht dir sehr viel Geld spreche aus Erfahrung.
Gehe schnellstens zu einem Anwalt für Arbeitsrecht
Warum wird bei solchen Ratschlaegen eigentlich fast immer der Hinweis darauf vergessen, dass in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlen muss? Meist macht da die Beauftragung eines Anwalts wirtschaftlich ueberhaupt keinen Sinn.
Das ist falsch. Die Rechtsschutz Versicherung zahlt ohne Probleme. Abgesehen davon wird der Anwalt in einem Erstgespräch erläutern wie die Chancen einer Kündigungsschutzklage sind (sind meistens sehr gut). Dann kann der Mandant selber entscheiden. Ohne genaue Angaben können wir hier natürlich nicht die Höhe der Abfindung berechnen aber im Normalfall lohnt es sich immer. Die Kosten in erster Instanz kann man bei 2000 - 3000€ ansetzen.
Und es hat jeder eine Rechtschutz-Versicherung inkl. Arbeitsrecht.. oder ist Gewerkschaftsmitglied..
Der Tipp mit Arbeitsgericht ist genau richtig, wenn man beides eben nicht hat.
Wie gesagt bei jedem seriösen Anwalt ist das erste Gespräch kostenlos und auch ohne Rechtsschutz lohnt es sich.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung mit entsprechend niedriger oder auch ganz ohne Selbstbeteiligung hat, ist der wirtschaftliche Aspekt natuerlich ein nicht so gewichtiger. Ebenso wenn man Gewerkschaftsmitglied ist und den Anwalt von der Gewerkschaft gestellt bekommt. Von beidem kann man aber nicht automatisch ausgehen.
Ein anwaltliches Erstgespraech kostet allerdings auch Geld (i.d.R. ca. 200 Euro) und um eine Abfindung geht es hier auch gar nicht.
Wie gesagt bei jedem seriösen Anwalt ist das erste Gespräch kostenlos ...
Ganz sicher nicht. Ein Anwalt darf gar nicht kostenlos arbeiten und gerade ein serioeser wird das auch nicht tun.
Ein Aufhebungsvertrag ist der Versuch einen Arbeitnehmer günstig los zu werden. Eine Kündigung ist in Deutschland glücklicherweise nicht ohne weiteres möglich. Würde der AG diese Aussprechen mit einem vorgeschobenen Grund, wird diese vom Arbeitsgericht kassiert und er muss den AN weiter beschäftigen. So gut wie alle AG bieten dann eine entsprechend hohe Abfindung an um den Mitarbeiter endlich los zu werden.
Und nein unverbindlich Erstgespräche kosten kein Geld. Wie gesagt ich weiß das aus eigener Erfahrung.
Ein Anwalt darf sogar ein ganzes Verfahren "Pro Bono" führen ohne einen Cent dafür zu sehen. Es stimmt leider nicht was du sagst.
Ein Aufhebungsvertrag ist der Versuch einen Arbeitnehmer günstig los zu werden.
Im vorliegenden Fall wahrscheinlich schon. Ein Aufhebungsvertrag ist aber oft auch ein Instrument, dass es dem Arbeitnehmer ermoeglicht, eine neue Stelle anzutreten, ohne die Kuendigungsfrist abwarten zu muessen. Insofern sollte man Aufhebungsvertraege nicht pauschal verteufeln. Manchmal sinmd die naemlich durchaus auch fuer den Arbeitnehmer vorteilhaft.
Wenn der Arbeitnehmer einen solchen wünscht ist das richtig. Aber das ist dann doch eher die Ausnahme als die Regel.
Dieser wurde mir vorgesetzt ohne das ich je den Wunsch nach einem solchen Vertrag geäussert habe.
Aufjedenfall hilft hier nur ein Anwalt jetzt will er zusätzlich die Gehaltszahlung von der Unterschrift abhängig machen.
Naia da ich parallel zur Schule gehe muss ich mich dann arbeitssuchend melden?