GEZ Befreiung - Bescheid verlegt?
Hallo,
ist es möglich den Befreiungsbescheid für GEZ für die letzten 2 Jahre nochmals vom Amt zu erhalten ?
Also wenn ich nun auf dem Jobcenter Anfrage ob sie mir nochmal einen Ausdruck der Befreiung geben könnten für die letzten 2 Jahre, geht das bzw. bekomme ich den Bescheid nochmal ? Denn ich muss GEZ rückwirkend befreien lassen da ich es damals nicht ganz so ernst gesehen habe, habe aber die Befreiungen nicht mehr um den Antrag an die GEZ schicken zu können.
5 Antworten
Jedenfalls kann man sich auch rückwirkend befreien lassen und zwar bis zu 3 Jahre.
Fordere papierschriftlich Zweitschriften der ALG 2 - Bezugsbestätigungen für den Beitragsservice an.
Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob hierdurch nicht ggf. Gebühren anfallen.
Danke. Falls ja, dann muss ich die eben bezahlen. Bin ja selbst schuld daran wenn man es genau nimmt 😄
Du kannst die Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch formlos unter Vorlage der Bescheide beantragen - ansonsten frage bitte Deinen Sachbearbeiter.
ob sie mir nochmal einen Ausdruck der Befreiung geben
Ja, das ist möglich.
Du bekommst die Befreiungschreiben aber nicht, damit Du sie verlegst und den Ämtern deswegen unnötige Arbeit machst.
Und du hast noch nie etwas vergessen oder verlegt. Und ich hab kein eigenes Gehirn um selbst auf diese Schlussfolgerung zu kommen.😄
rückwirkend wirst du nicht befreit.
doch - auch das ist möglich .....
Wann beginnt meine Befreiung?
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.
Biberchen: Das wird die GEZ aber müssen!
Rückwirkend bis zu 3 Jahren muss befreit werden, wenn die Vorraussetzung vorgelegen hat.
1. War das nicht die Frage und
2. Wird man dies bis zu 3 Jahre definitiv.
Nicht antworten wenn man keine Ahnung hat, das verschwendet nur unnötige Zeit. Danke.