Sachbeschädigung?
Hallo, habe von einem Kumpel gehört, dass er betrunken auf ein Auto geklettert ist, und danach den Seitenspiegel halb abgerissen hat. Die Polizei hat ihn kurz darauf in der Nähe kontrolliert und hat seine Schuhe zum Vergleich auf dem Auto mitgenommen und das Auto abschleppen lassen bzw. Zur Kriminalpolizei geschickt, die das dann untersucht. Was kommt so auf Ihn zu da er noch nicht vorbestraft ist denke ich eine Geldstrafe aber wie hoch wäre die ungefähr?
3 Antworten
Hallo,
hier die Lektüre zudem Fall:
§303 StGB, §142 Abs.1 StGB (Abs 2 gilt hier nicht da er gegenüber der Polizei keine Angaben genacht hat) sowie §315b/c (es kommt drauf an wo das Fahrzeug stand, falls Privatgrundstück dann könnte noch §123 StGB gelten).
Am besten holt er sich einen Anwalt und er zeigt Reue. Die Polizei hat ihn wahrscheinlich von Amts wegen angeklagt. Dazu wird der Eigentümer des Fahrzeugs ihn noch auf dem Privatrechtlichem Weg anklagen um Schadensansprüche gelten zumachen.
raufgeklettert?!
Motorhaube neu, Dach ausbeulen lackieren, Spiegel, eventuell die Tür lackieren wo der Spiegel drann war plus die vielen Schrammen und Beulen, die vorher waren, aber vom Besitzen zusätzlich mit angegeben werden,
ca 8000 - 10.000,-€
Erstmal muss er für den Schaden aufkommen .... da kann noch viel mehr passiert sein wie der Spiegel.
Aber ansonsten bekommt er maximal ein Eintrag in die Akte denk ich mal