Wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater habe?

Beim Finanzamt gilt eine verlängerte Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, wenn sie ein Steuerberater macht und nicht der Steuerpflichtige selber.

Aber wie bekommt das Finanzamt mit, dass ich einen Steuerberater damit beauftragen will? Normalerweise kommen ja noch vor dem Jahresende Erinnerungen, Drohungen und ein Zwangsgeldbescheid vom Finanzamt, um eine baldige Abgabe der Steuererklärung zu ezwingen.

Kann ich einfach dem Finanzamt mitteilen, dass meine Steuererklärung diesmal von einem Steuerberater vorbereitet wird und deshalb eine spätere Abgabefrist gilt? Kann man so den Zwangsgeldbescheid vermeiden?

Was mich vor allem wundert ist, bei der verlängerten Abgabefrist ist maßgeblich, dass der Steuerberater die Steuererklärung einreicht. D. h. der Verlängerungs-Tatbestand tritt erst mit der Abgabe der Steuererklärung ein (denn erst dann ist klar, ob sie mit oder ohne Steuerberater erfolgte) und müsste dann rückwirkend gelten - wie funktioniert das in der Praxis?? Angenommen, ein Steuerpflichtige nutzt die Steuerberater-Fristverlängerung, kündigt im letzten Moment aber dem Steuerberater und macht die Steuererklärung selbst - was passiert dann?

NB: Ich will die Steuererklärung so spät wie möglich einreichen, es gilt also den rechtlichen Rahmen für die Verlängerung möglichst auszuschöpfen, deshalb ist "dem Steuerberater zur Eile raten" keine Lösung.

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