Chef lässt uns für 2 Firmen gleichzeitig arbeiten. Sind aber nur in einer Firma gemeldet. Darf er das?

5 Antworten

Für Mehrarbeit (Überstunden) müsst ihr natürlich bezahlt werden.

Ansonsten ist es kein Problem für eine zweite Firma zu arbeiten, wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist, oder wenn die zweite Firma der ersten Firma den Auftrag erteilt hat. Er wird sicher von Firma 1 an Firma 2 Rechnungen schreiben.

Hier gehts wohl eher darum, dass Du deutlich mehr arbeiten sollst. Dies muss natürlich vorher vereinbart werden

Wenn du das während der bezahlten Arbeitszeit machst, ist es ja nicht unentgeltlich.

Natürlich muss die gesamte gearbeitete Zeit bezahlt werden, aber eben nicht doppelt.

Das kennt übrigens jeder, der in einem Betrieb arbeitet, zu dem eine Postagentur gehört.


P1953 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 11:10

Es sind ja aber 2 verschiedene Firmen. Er verdient ja auch an den Tests.

Wir gehen unserer eigentlichen Tätigkeit nach und gleichzeitig müssen wir Personen testen. Wir arbeiten in einer komplett anderen Branche eigentlich

Nayes2020  18.11.2021, 12:03
@P1953

das ist dann frage des finanzamtes nicht eurer.

und wenn ihr eure eigentliche arbeit dafür liegen lassen müsst, ist es auch nicht euer ding sondern chefsache.

Wenn eure Produktivität massiv leidet ist es ja seine Entscheidung ob er dagegen was tut.

Was heißt denn unentgeltlich?

Wird dies als Arbeitszeit angerechnet? Dann ist es nicht unentgeltlich.

Und ob das erlaubt ist, ist abhängig von deinem Vertrag. Wenn das Tätigkeitsfeld beschrieben und festgehalten wird, gilt genau das.


P1953 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 11:17

Nein. Es wird nicht angerechnet, da ich dieses Tests während meiner eigentlichen Arbeitszeit durchführen muss.

Dh also wenn mein Chef theoretisch noch ein Nagelstudio eröffnet, müsste ich während meiner Arbeitszeit auch noch Nägel machen ?

ronalda  18.11.2021, 11:31
@P1953

Du kannst nicht erwarten, während deiner Arbeitszeit nicht ausgelastet zu sein.

Nayes2020  18.11.2021, 12:01
@P1953

Irgendwie scheinst du da ein Missverständis zu unterliegen.

Solang deine Stechuhr läuft wirst du bezahlt. was du in dieser Zeit machst ist ja erstmal egal, du bekommst ja geld.

Wie weit dein Tätigkeitsfeld ausgedehnt werden kann ist abhängig vom Arbeitsvertrag. wenn da nichts genaures steht ist erstmal alles möglich.

Du bekommst die Arbeitszeit bezahlt. Wenn es nicht passt kündige und such dir was besseres.


P1953 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 11:14

Ich mag meinen eigentliche Beruf sehr gerne. Kündigen wäre eigentlich keine Option. Nur übe ich ja gerade einen 2. Job in der selben Arbeitszeit aus, was mich an meine Grenzen bringt

UnterhaltungNRW  18.11.2021, 11:19
@P1953

Dann mach eins nach dem anderen. Lass dich nicht jagen.

Schaffe ruhig und gediegen.

Was nicht fertig wird bleibt liegen.

Und das sage ich als Geschäftsführer von einer grossen Buchbinderei.

Gut arbeiten verlange ich auch. Leute Ausnutzen geht gar nicht.

Hallo P1953,

unentgeltlich schon einmal gar nicht.

Je nachdem, was in deinem Arbeitsvertrag steht, darf dich dein Arbeitgeber auch außerhalb der Arbeitsstätte einsetzen und auch zu anderen Tätigkeiten verpflichten.

Dafür müsstest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

P1953 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 11:39

Auch in eine andere Firma ?

P1953 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 11:11

Korrekt.

Aber er hat ja eine 2. Firma gegründet. Dürfte er uns so einfach über diese arbeiten lassen ohne das wir gemeldet sind

emesvau  18.11.2021, 11:12
@P1953

Klar. Ihr müsst nicht in einer Firma Angestellt werden, dass ihr dort arbeiten könnt.

Highlands  18.11.2021, 11:17
@P1953

Woher weißt du ob das eine "2. Firma" oder einfach nur eine "unselbständige Zweigstelle" ist?

Und selbst wenn die zweite Firma rechtlich selbständig ist kann er Euch zwischen beiden Firmen hin und herschieben und das intern verrechnen (d.h. die eine Firma schreibt dafür eine Rechnung an die andere)

ronalda  18.11.2021, 11:25
@P1953

Warum soll er das nicht dürfen, das ist Sache der Buchhaltung die Rechnungstellung und Zahlung zwischen den beiden Unternehmen zu Regeln.