Sachbeschädigung?

6 Antworten

Wenn du nichts gemacht hast, keine Spuren von dir zu finden sind, dann gibt es so auch keine Beweise gegen dich, also bist du unschuldig. Zudem sollten deine "Freunde" auch sagen das du nichts gemacht hast und zu ihren Taten stehen. Eigentlich bist du nur ein Zeuge und es sollte nichts weiter auf dich zukommen.


Denjd93721 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 03:49

Danke für die Antwort, ich werde ja höchstwahrscheinlich vorgeladen denke ich was wäre wenn ich dann sage das ich nicht gesehen habe wie meine „Freunde“ die Sachbeschädigung begangen haben?

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Markus0828  18.11.2021, 04:01
@Denjd93721

Wenn du eine Vorladung als beschuldigter bekommst kannst du lügen das sich die Balken biegen. Als Zeuge solltest du bei der Wahrheit bleiben, weil da könntest du bei Falschaussage echt ein drauf kriegen. Aber wenn du nichts gesehen hast, hast du nichts gesehen 😉

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Als Mittäter werden gemäß deutschem Strafrecht im Sinne des § 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) Straftäter bezeichnet, die eine Tat gemeinschaftlich und aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes begehen. Das Zusammenwirken beider Mittäter muss sowohl mit Wissen als auch willentlich vonstattengehen.

Beispiel: Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist Voraussetzung, dass ein Täter eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt und die Tat mittels einer Waffe, eines hinterlistigen Überfalls oder auf eine sonstige in § 224 StGB beschriebene Art und Weise begeht. Eine gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft setzt nunmehr nicht voraus, dass jeder Täter sämtliche Merkmale gesondert erfüllt. Ausreichend ist hierbei beispielsweise, dass einer das Opfer festhält und der andere die Misshandlungen vornimmt.

Quelle:

https://www.anwalt.org/mittaeterschaft/

Fazit:

Wenn Du nicht bei der Sachbeschädigung geholfen hast, und Du das nicht vorher wusstest, dass diese Tat geplant wurde, bist Du nicht als Mittäter zu definieren.

Auf dich kommt gar nichts zu. Du musst nur eine Aussage machen , wenn du falsche Angaben zum Hergang der Tat angibst, ist es halt eine Falschaussage ,die wiederum strafrechtlich verfolgt werden kann. ( also wenn du sagst, wie’s war, wird dir nichts passieren)

Erst mal mit deinen Freunden reden, dass sie sich doch bitte die nächsten Tage bei der Polizei melden sollen und den Fehler eingestehen & dann sind alle anderen aus dem Schneider. Machen sie das nicht, musst du halt für dich entscheiden, ob du lügst (kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen) oder die anderen „verpetzt“. Obwohl verpetzen nicht korrekt ist ..

die sollen einfach die Wahrheit sagen , bei der Polizei, dann müssen sie den Schaden bezahlen , lernen hoffentlich drauß und gut is.

Evt. Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung…

Man muss nicht immer aktiv mitgemacht haben. Es reicht aus wenn man die Tat billigt und unterstützt bzw. die Täter nicht davon abhält.

Ein Anwalt wäre sicher nicht verkehrt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Als erstes solltest du dir einen Anwalt schnappen.

Wenn du nachweislich nichts getan hast und man dich auch nicht belasten kann, würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.