Kauf einer Immobilie „absagen“?
Darf ich den kauf einer Immobilie absagen obwohl ein Notartermin schon ausgemacht wurde, aufgrund Familieärsche probleme
4 Antworten
Ja, darfst du. Der Notar ist aber bereits tätig geworden und wird dir seine Teilleistung in Rechnung stellen.
der Anwalt wird Ausfallkosten berechnen, wer die zahlt - wird wohl derjenige sein, der den Termin ausgemacht hat.
auch dafür gibt es eine Gebührenverordnung
Bezahlen musst du ihn dennoch. Denn er hatte bereits Aufwände. Da gibt es eine Gebührenordnung und alles davon, was er bereits erbracht hat, zahlst du auch.
Ja, geht. Eventuell will der Notar ein Ausfallhonorar und "familiäre Probleme" sind ein guter Grund.
Den Notar bezahlst du dennoch, wenn der Termin steht. Denn dann hatte er bereits Aufwände. Unterschreiben musst du natürlich nicht. Dafür brauchst du auch keinen Grund.
wie hoch sind die Ca ?