was passiert wenn ich mich weigere, die Gebühren für die Nacht in der Ausnüchterungszelle zu zahlen?
mir kommt es vor allem darauf an zu wissen, ob diese Gebühren nur zivilrechtlich eingetrieben werden können... oder ob auch Erzwingungshaft drohen kann
es geht dabei am Ende um die Frage, ob das Geld auf zivilem Weg eingetrieben wird, oder ob auch eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann. Der Mensch um den es geht bezieht Sozialleistungen in Höhe unter dem Pfändungsfreibetrag
Denke mal, ich hab die Antwort nach langem suchen gefunden.
Da es Verwaltungskosten sind und kein Straf/Bußgeld, gibt es definitiv keine Erzwingungshaft oder ähnliches. Es wird versucht werden, die Kosten über das zuständige Hauptzollamt einzutreiben, läuft ähnlich wie mit nem Gerichtsvollzieher.
Nach Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Polizei können die Kosten aber auch niedergeschlagen werden anstatt einen Gebührenbescheid zu erstellen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
6 Antworten
Mahnung > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher
Aber mach ruhig, kostet dann halt etwas mehr.
Mahnung - Gerichtsvollzieher
Mahnung, Gerichtsvollzieher, der kann dann wiederum einen Haftbefehl vollstrecken.
Der Staat braucht keinen Gerichtsvollzieher. Er hat eigenes Personal dafür. Das übernimmt dann der Zoll.
Vielleicht wird man dir dann Sozialstunden aufbrummen. Da kannst du die Gebühren dann abarbeiten.
Natürlich droht auch Erzwingungshaft. Glaubst Du wirklich das Land sagt nur lieb „Bitte, bitte“?
Aus Prinzip werden sie die Kosten eintreiben wollen.
ja, die sagen tatsächlich bitte bitte, selbst wenn Du Gerichtskosten bei ner Geldstrafe nicht zahlst, können die nur bitte bitte sagen, wenn nix Pfändbares da ist
Der Staat braucht keinen gerichtlichen Mahnbescheid, da die Forderung ja dann eh rechtskräftig ist. Der Vollstreckt auch selber und nicht über den Gerichtsvollzieher. Da kommt dann ggf. der Zoll.