Fahrschule Abzocke?

Hallo, das wird jetzt hier ein bisschen länger.

Ich habe die Fahrschule vor einiger Zeit begonnen und hab die Theorieprüfung letztens bestanden. Wegen terminlicher Probleme usw. hätte ich erst heute meine allererste Fahrstunde gehabt.

Den Termin dafür habe ich vor ca. einem Monat ausgemacht, wie gesagt es war terminlich schwierig. Leider war diese Terminvereinbarung mündlich, was ich im Moment sehr bereue. So wie ich mir das damals aufgeschrieben habe (vor Ort) hätte ich die Fahrstunde heute um 14:30 gehabt. Als ich aber heute um 14:30 dort war, wurde mir mitgeteilt, dass ich 1,5h zu spät wäre. Denn der Termin, den der Fahrlehrer sich notiert hatte, war anscheinend von 13:00 bis 14:30. Dabei kann ich diesen Termin so gar nicht ausgemacht haben, weil ich um 13:00 noch in der Schule hocke. Damals hatte ich extra dreimal nachgefragt, weil ich bei Terminen immer sehr paranoid bin. Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich den Termin um 14:30 ausgemacht habe. Natürlich steht nun Aussage gegen Aussage, weil der Termin mündlich ausgemacht wurde.

Problem ist nun, dass die Fahrschule wenn der Schüler eine Fahrstunde versäumt eine Ersatzzahlung in Höhe des Preises für eine Fahrstunde einfordern kann. Natürlich macht die Fahrschule das jetzt auch, auch wenn sie "freundlicherweise" nur die Hälfte haben will. Trotzdem natürlich eine Menge Geld.

Anscheinend wurde auch meine Handynummer falsch von der Fahrschule notiert, da sie mich nicht erreichen konnte. Tatsächlich war die Nummer falsch. Ich wurde also nicht kontaktiert, nicht einmal angemailt.

Natürlich ist mir bewusst, dass der Fehler auch von meiner Seite kommen kann. Leider war es mündlich ausgemacht, also weiß niemand mehr wie es war. Ich möchte heute noch einmal hingehen und das klären bzw. mir die nächsten Termine schriftlich geben lassen. Ich habe allerdings nur Bedenken, dass ich bei zu viel (hitziger) Diskussion in den Fahrstunden Probleme bekomme, weil der Fahrlehrer der einzige in der Fahrschule ist.

Was würdet ihr tun? Ich fühl mich einfach nur verarscht!

Auto, Geld, Recht, Führerschein, Kosten, Abzocker, Fahrschule, Auto und Motorrad
Probleme mit dem Ordnungsamt?

Guten Tag,

wieder einmal habe ich eine Frage an euch um eine Lösung zu finden und zwar hatte ich heute ein Knöllchen dessen Grund ich nicht nachvollziehen kann. Extra wegen dem Ordnungsamt bin ich in eine andere Straße gezogen (eine Nebenstraße) damit die mich nicht mehr auf den Kieker haben. In dieser Straße darf man parken ohne eine parkuhr oder parkticket. So, unsere Straße wird durch eine begrenzte Haltezone kurz durchbrochen sonst kann man einseitig parken wie hält Platz ist. Vorne wo ich wohne ist meistens kein Platz deswegen Parke ich immer im hinteren Teil der Straße wo man auch stehen darf. Wo auch viele andere stehen. Da habe ich hinter ein Auto geparkt was da auch immer steht. Bisher hatte ich nie Probleme da zu stehen bis auf heute. Angeblich wurde der Zettel gestern am 10.11 um 14:45 ausgestellt obwohl ich gestern da kein Zettel gesehen habe ich habe mich heute morgen nur gewundert. Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei. Kaum ist der neue bußgeldkatalog draußen schon ein Knöllchen. Klar ich hatte bei mein alten Wohnort oft Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsamt weswegen die mich auf den Kieker hatten. Da kann man machen was man will. Nur dieses Mal kann ich den Gedankengang nicht verstehen weil ich nie Probleme hatte da zu stehen wo ich stand als mir der Zettel ausgeteilt wurde. Viele andere stehen da auch und die hatten nichts. Nur ich wieder. Nun meine Frage. Hat das was mit Willkür zu tun? Bitte nur ernsthafte Antworten und nicht solche Antworten "such den Fehler bei dir selbst" wie ich schon oft gelesen habe.

Danke schonmal im Voraus

Recht, Ordnungsamt, Auto und Motorrad
Seltsame Situation bei Ladendiebstahl?

Guten Morgen liebe Mitleser!

Am 31.08.21 wurde ich in einer Kauflandfiliale beim Ladendiebstahl im Wert von ca. 90 Euro erwischt.
Die etwaigen Gründe klammere ich an dieser Stelle erst einmal aus..

Was mich irritiert:

-Der damalige Detektiv fertigte keine Kopien meines Ausweises an

-Er sprach mündlich ein Hausverbot von einem Jahr aus, sagte ich würde einen Brief bzgl der Vertragsstrafe erhalten (er fragte an dieser Stelle aber auch nicht, ob ich diese direkt bezahlen kann/möchte)

Nach fast zwei Monaten habe ich immernoch keinen Brief bzgl der Vertragsstrafe erhalten, war aber gewillt diese noch zu bezahlen. So habe ich selbst mehrfach im Laden angerufen und Kontakt zum Detektiv aufgenommen. Dies war aber ein Neuer. Dieser sagte der alte Detektiv wäre aus verschiedenen Gründen nicht mehr dort tätig. Er sagte außerdem, er hätte an einen Scherz gedacht, als er hörte, dass jemand seine Vertragsstrafe nach Monaten noch bezahlen möchte. Wir verabredeten uns und ich fuhr in die Filiale, um dies nachzuholen.

Als ich nachfragte, ob er wisse, wann die Anzeige bei der Polizei ca. aufgegeben wurde, gab er nur ausweichende Antworten. Auch stand auf der Quittung ein Hausverbot von 3 Monaten und nicht, wie vorab mündlich vom alten Detektiv ausgesprochen, 1 Jahr.

Seither habe ich weder etwas von Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft gehört.

Im September habe ich schon bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angerufen und mich erkundigt, jedoch hatte diese keinerlei Akten zu dem Fall vorliegen.

Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt?
Ich finde die Gesamtsituation sehr seltsam und weiß nicht, wie ich es einordnen soll.
Die Anzeige wäre in jedem Falle gerechtfertigt, das steht außer Frage.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Detektiv Nr. 1, sich nicht regelkonform verhalten hat.

Recht, Ladendiebstahl
Überweisung fehlgeschlagen (Post Barzahlung)? Geld zurück?

Hallo. Ich habe da mal eine Frage.
Am Freitag wollte jemand meine Iban Nummer plus Name und Ort damit er eine Einzahlung machen weil er einen Artikel von mir kaufen wollte (Schuhe).

Er hat es dann auch am gleichen Tag eingezahlt. Jedoch habe ich bis heute das Geld noch nicht erhalten.
Habe Ihm dann nochmals geschrieben ob was bei Ihm schief gelaufen ist mit der Einzahlung. Käufer hatten noch nie Probleme und wenn, dann würden Sie das Geld ja wieder zurück erhalten weil das Geld nicht gesendet werden konnte. Zum Beispiel falsche Iban nummer. Zahl falsch abgetippt oder so keine Ahnung.
Das "Problem" ist jetzt aber, das er dass nicht über das Internet mit eBanking gemacht hat sondern Bar bei der Post eingezahlt hat. (Wusste gar nicht das sowas heute noch gemacht wird :P)
Er sagte mir dann das er mir heute Abend wenn er Zuhause ist, den Postbeleg fotografiert und sendet...
Jetzt meine Frage ist. Sagen wir er hat wirklich eine Zahl von meiner Iban falsch abgeschrieben oder Namen falsch geschrieben oder was weis ich. Wo geht dann das Geld hin? Wären 100 CHF. (Komme aus der Schweiz)
Zu mir kann es ja nicht kommen, sonst hätte ich es schon lange. Jedenfalls beim eBanking hat man es in 1 bis 2 Werktagen.
Bekommt er sein Geld wieder? Ich denke mal der hat seine Adresse schon angegeben. Wird die Post ihm das Geld in einem Brief zurück an die Adresse/Briefkasten schicken. Oder ein sonstiger Brief zuschicken das er auf die Post was Abholen müsse, weil eine Überweisung nicht richtig funktioniert hat?
Wie würde sowas aussehen? Habe damit überhaupt 0 Erfahrung. Würde mich mal interessieren. Nicht das ich irgendwie am Schluss als Betrüger darstelle. Das ich zum Beispiel das geld erhalten haben sollte, aber den Artikel nicht abschicken.
Besten Dank schonmal

Geld, Bank, Recht, eBay, Post, Überweisung
Was muss ich bei dieser Mahnung beachten?

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und zwar habe ich folgendes Schreiben von meiner Bank erhalten:

Titel: Girokonto 2. Mahnung

mit Schreiben vom 04.10.2021 informierten wir Sie über Ihre Kontoüberziehung.

Gleichzeitig baten wir Sie um Ausgleich bzw. um ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater.

Bis heute haben Sie auf dieses Schreiben nicht reagiert. Wir bitten Sie, die Überziehung von

zur Zeit 79,13 EUR bis zum 04.11.2021 zurückzuführen. Sollten wir auch bis zu diesem Termin

keinen Zahlunqseingang feststellen können, müssen wir uns eine fristlose Kündigung unserer

Geschäftsbeziehung zu Ihnen vorbehalten. In diesem Fall müssten wir zur Geltendmachung

unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Für diese Mitteilung berechnen wir gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von

3,00 EUR, die wir Ihrem oben genannten Girokonto belasten werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Daten (gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO) über die

nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen

rechtkonform an die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden übermitteln.

ich hab mit einer Frau von der Bank telefoniert, welche mir sagte nur das Konto auszugleichen. Ich habe aber trotzdem ein mulmiges Gefühl bei diesem Schreiben und Angst, dass ich bald einen gerichtlichen Beschluss erhalte. Hatte die Dame recht?? Zudem hab ich den ersten Brief gar nicht vorliegen gehabt…

Recht, Bankkonto, Mahnung, Wirtschaft und Finanzen
Asozialer Nachbar, TV Lärmbelästigung?

Mein langzeitarbeitsloser, asozialer Nachbar hält es leider für nötig 24/7 seine Glotze laufen zu lassen.

Meistens so laut, dass ich es durch meine Kopfhörer + Musik hören kann.
Ich habe eine 40-Stunden-Woche und würde nach Feierabend (17 Uhr) gerne meine wohlverdiente Ruhe haben.
Anscheinend sind aber selbst ein paar Stunden TV-Verzicht für den Herrn unmöglich zu bewältigen, sodass er mir auf meine letzte genervte, aber trotzdem höfliche Nachricht an seiner Wohnungstür (denn die Tür öffnet er nicht wenn man klingelt) mächtig stolz geantwortet hat, dass er ab jetzt die Nachtruhe einhalten werde, indem er seine Kopfhörer benutzt.

Jetzt frage ich mich allerdings was genau ihn daran hindert immer Kopfhörer zu benutzen, so wie es jeder normale Mensch tut, der dünne Wände zum Nachbarn hat, weiß dass es selbigen stört und trotzdem laut TV schauen oder Musik hören will.

Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann? Mein Vermieter ist eine Schnarchnase und tut gar nichts oder wahrscheinlich erst nächstes Jahr...
Ein Lärmprotokoll habe ich von April bis Mai und vor ca. einer Woche habe ich wieder angefangen eins zu führen.
Ich meine mich zu erinnern, dass vermeidbarer Lärm, der keinem konkreten Zweck dient (sprich TV) auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten zu vermeiden bzw. auf Zimmerlautstärke zu reduzieren ist.
Ist da was dran?

Und wie stünden meine Chancen wenn ich - rein hypothetisch - durch die permanente Lärmbelästigung schwere Schlafstörungen und Depressionen bekommen hätte?

Schonmal danke für alle Antworten!

Recht, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaft, Ruhestörung, zimmerlautstaerke
Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung
Mein Lehrer ignoriert meine antwortren darf er das?

Hallo, ich gehe in der 7ten auf ein Gymnasium und heute hatte ich französisch Unterricht wie normal jeden Mittwoch. Nachdem der Lehrer meinem besten Freund eine 6 gegeben hat weil der Lehrer ihm eine frage gestellt hat und mein Freund "Ich weiß es nicht" geantwortet hat. Darauf hin fragte der Lehrer "bist du zu faul zu lernen oder bist du dumm? " Mein Kumpel hat nichts gesagt und der Lehrer hat ihn mit einem Hass, den ich noch nie zuvor in Seinen Augen gesehen hatte für gute 30 Sekunden angestarrt und sagte "du bettelst ja förmlich darum. SECHS! " Und schrieb im Klassenbuch. Dann fragte der Lehrer die Klasse etwas ich meldete mich weil ich die antwort wusste und es als eine gute gelegenheit sah, meine mdl. Note zu verbessern. Der Lehrer nahm mich dran und ich sagte die falsche antwort er fing an mich zu beleidigen und mir sachen wie "Du bist Faul, du bist dumm du kannst nichts" an den kopf zu werfen. 2 Sekunden später fiel mir die richtige Antwort ein und Sprach ein bisschen lauter als seine Beleidigungen. Als er fertig mit dem beleidigen war wollte ich sichergehen, dass er auch meine richtige antwort gehört hat und habe es also nochmal LAUT und DEUTLICH gerufen. Er ignorierte mich und nahm stadtdessen jemand anderes dran dieser Schüler der vom Lehrer dran genommen wurde sagte GENAU das gleiche wie ich und der Lehrer sagte bei ihm "Sehr gut weiter so! " nach der Stunde ging ich zu ihm und fragte ihn weshalb er mich bzw. meine Antwort ignorierte. Daraufhin antwortete er:"weil ich deine angepisste Stimme nicht hören will" was sagt ihr dazu? Darf er das? Darf er auch einfach eine 6 an meinem Kumpel verteilen?

Schule, Freundschaft, Recht, Liebe und Beziehung

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