Andere Person als im Kaufvertrag im Grundbuch eintragen lassen?
Hallo,
ich habe einen Kaufvertragsentwurf für ein Baugrundstück bekommen. In diesem Entwurf bin ich als alleiniger Käufer drin, da ich mich auch alleine darauf beworben. Meine Freundin, mit der ich dort auch ein Haus bauen möchte, haben wir bewusst aus der Bewerbung raus gelassen, da wir sonst schlechtere Chancen gehabt hätten und evenutell aussortiert worden wären, da sie bereits Wohneigentum besitzt.
Ist es nun möglich sie bei der Eintragung ins Grundbuch mit reinzunehmen oder würde dadurch unser Anspruch auf den Kauf quasi erlöschen?
5 Antworten
Den Kaufvertrag wird die Gemeinde mit dir schließen und nicht mit dir und deiner Freundin. Du bist "auserwählt" worden. Später kannst du ja deine Freundin mit in das Grundbuch eintragen lassen.
Und die Gemeinde hätte kein Recht den Verkauf als ungültig zu bezeichnen?
Die Gemeinde hätte das Recht, den Vertrag dann erst gar nicht zu unterzeichnen. Im Moment geht sie davon aus, dass du kaufst. Wenn dann beim Notar auf einmal noch eine andere Person sitzt, dann kann es schon sein, dass der Verkäufer dem Verkauf so nicht zustimmt.
Im Kaufvertrag wird das Grundstück auf die Person aufgelassen, die auch kauft. Anderenfalls würde die Gemeinde nach deinen Angaben auch nicht mitspielen.
Theoretisch könnte man das natürlich umgehen, indem du ihr danach die Hälfte verkaufst oder schenkst, aber für solche Fälle behält sich die Gemeinde in aller Regel ein Wiederkaufsrecht vor, das normalerweise bei Bauplatzgrundstücken auch durch eine Vormerkung gesichert wird. Ohne Zustimmung der Gemeinde wird deine Freundin als nicht Miteigentümerin werden können bzw. frühestens nachdem das Wiederkaufsrecht erloschen ist (meist nach Fertigstellung des Wohnhauses, manchmal aber noch später).
da der eigentliche Kaufvertrag vorm Notar abgeschlossen wird, kannst diesen bitten, ihren Namen zu ergänzen. DANN muss auch Sie mit unterschreiben.
damit wird sie Miteigentümerin
das wird dir der Notar dann schon sagen. er kennt die näheren Details
wenn das nicht durchführbar ist, wird er ablehnen
Auch diese Nebenabrede, eine dritte Person ins Grundbuch eintragen zu lassen, muss notariell beglaubigt werden, weil das ebenfalls ein notarpflichtiges Immobiliengeschäft ist.
Das ist klar und steht nicht zur Debatte. Es geht darum ob das jetzt beim Kauf möglich wäre eine Dritte Person reinzunehmen, die sich nicht darauf beworben hat, da sie wahrscheinlich kein Grundstück bekommen hätte.
Wenn im Kaufvertrag eine dritte Person auftaucht, deren Bonität nicht ausreichend ist, wird keine Bank die Finanzierung genehmigen.
Und die Gemeinde hätte kein Recht den Verkauf als ungültig zu bezeichnen?