Als Randnotiz: Ich befinde mich im 3. Semester der gymnasialen Oberstufe. In meiner Schule gilt, dass das Benutzen von bestimmten Hilfsmitteln, dazu gehören Taschenrechner, Tafelwerke etc., in naturwissenschaftlichen Fächern in der Regel erlaubt ist.

Vor kurzem habe ich eine Chemieklausur geschrieben, da ich aber nicht der beste in dem Fach bin, habe ich mein Tafelwerk mit zur Klausur genommen, da alle klausurrelevanten Formeln vorhanden sind. Nachdem mein Chemielehrer jedoch gesehen hat, dass ich ein Tafelwerk benutze, hat er mir das Benutzen des Tafelwerks verboten. Argumentiert habe er das Verbot mit der Aussage "deine Mitschüler haben fast alle kein Tafelwerk dabei, zudem müsstest du eigentlich alle Formeln auswendig können müssen und darfst deshalb dein Tafelwerk für die Klausur nicht benutzen".

Nach Rücksprache mit einem anderen Chemielehrer, welcher jahrelang an meiner Schule unterrichtet, dürfe mir das Tafelwerk als Hilfsmittel während der Chemieklausur nicht verweigert werden und rät mir, beschwerde beim Schulleiter einzureichen.

Da ich die Formeln nicht auswendig konnte und mir das Hilfsmittel verweigert wurde, wird sich dies dementsprechend negativ auf meine Klausurnote auswirken.

Bis auf die Beschwerde beim Schulleiter, welche Möglichkeiten habe ich noch dagegen vorzugehen?

Beste Grüße und danke für jeden Rat!