Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen
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