elternzeit bei harz 4?

3 Antworten

möglich dass mein Partner auch für 2-3 Monate gleichzeitig mit mir Elternzeit nimmt und in dieser Zeit nicht ich das Elterngeld bekomme sondern er?

Ob dein Partner Elternzeit bekommen kann, muss er mit seinem Arbeitgeber abklären. Grundsätzlich hat er aber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.

Anders beim Elterngeld: wenn du 12 Monate ElterngeldBasis bekommst, ist dein Anspruch aufgebraucht, aber dein Partner hat Anspruch auf zwei zusätzliche Monate ElterngeldBasis (oder vier Monate ElterngeldPlus). Das sind die sogenannten "Papa-Monate". Diese zwei Monate kann er gleichzeitig mit dir in Anspruch nehmen oder auch im Anschluss an deinen Elterngeldbezug.

Wichtig: Während der Zeit, in der dein Partner Elterngeld bekommt, sollte er am besten auch in Elternzeit sein, denn Einkommen wird bei der Elterngeldberechnung angerechnet und vermindert den Elterngeldbezug.

Wenn dein Partner länger Elterngeld beziehen will als diese zwei zusätzlichen Monate, ist dies möglich, verringert aber deinen eigenen Anspruch.

Elternzeit gibt es meines Wissens nach nur, wenn man einen Arbeitgeber hat.

Lt. diesem Link:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen--124810

kann der Partner jetzt keine Elternzeit mehr anmelden. So zumindest interpretiere ich das.

Wer von Euch beiden das Elterngeld bekommt, spielt in einer Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich keine Rolle.

Aber mal hier lesen:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/kann-ich-elterngeld-bekommen-wenn-ich-arbeitslosengeld-ii-beziehe--124658

Einen etwaigen Wechsel des Elterngeldbezuges solltet Ihr mit der Zahlstelle klären.


Elli113  19.11.2021, 13:02
kann der Partner jetzt keine Elternzeit mehr anmelden. So zumindest interpretiere ich das.

Warum nicht? In der Frage steht nicht, wie alt die Kinder sind und wann der Vater Elternzeit nehmen möchte. Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes muss spätestens sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Das sollte doch eigentlich kein Problem sein - und wenn es eines ist, geht dies aus der Frage nicht hervor.

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Hartz IV (Grundsicherung) ist immer nur "aufstockend". Es ergänzt also nur das eigene Einkommen. Doppelt erhältst du kein Staatsgeld. das wird genau so gehandhabt, wie das Kindergeld.