Wie viele Mahnungen bekommt man vor einer Zwangsvollstreckung?
Ich habe mich heute gefragt wie viele Mahnungen man vom Strafamt bekommt bevor sie ein Inkassobüro beauftragen um eine Zwangsräumung zu machen.
7 Antworten
Grundsätzlich ist die erste Mahnung, so sie denn nicht aufgrund der Vertragsgestaltung und Rechnungslegung unterbleiben kann, immer verzugsbegründend.
Mit Verzug kann der Gläubiger Maßnahmen einleiten, u.a. die Beauftragung eines Inkassodienstleisters. Dieser kann aber nicht mehr machen als der Schuldner selbst, nämlich Briefe schreiben oder ggf. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Manchmal drei, manchmal nur eine, ab und zu auch gar keine.
Nicht vergessen, überschreite ein Zahlungsziel und der Gläubiger kann sofort ohne Erinnerung, Mahnung oder sonstigem Hinweis sofort Maßnahmen einleiten oder einleiten lassen - Stichwort Inkasso.
Eine Mahnung muss gar nicht erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung reicht.
Du wirfst hier viel zu viele Dinge durcheinander....
Inkasso kann sofort beauftragt werden, das braucht keine Mahnung.
Ein Inkassobüro kann keine Zwangsvollstreckung erwirken, auch keine Zwangsräumung, das kann nur ein Gericht....
Inkasso kann sofort beauftragt werden, das braucht keine Mahnung.
Doch, denn die Tätigkeit eines Inkassobüros bedingt, dass die Zahlung überfällig ist und der Schuldner wirksam in Verzug gesetzt wurde und da gibt es nur 3 Möglichkeiten zu:
- Eine Mahnung, die dem Schuldner beweisbar zugegangen ist
- Wenn die Leistung vertraglich eindeutig nach dem Kalender bestimmt war (wie z.B. Wohnraummiete), tritt der Verzug nach Ablauf ein
- Wenn der Schuldner Verbraucher nach § 13 BGB ist und darauf auf Rechnung / im Vertrag ausdrücklich hingewiesen wurde, 30 Tage nach Fälligkeit.
Richtig. Und Punkt 2 trifft so ziemlich immer so, ich kenne keinerlei Geschäfte, bei denen kein Leistungsdatum gesetzt wird....
Das kommt sehr auf die Formulierung an.
- "Zahlbar binnen 2 Wochen" ist keine genaue kalendarische Angabe.
- "Zahlbar unverzüglich" ebenfalls nicht
- "Fällig bis 18.11.2021" dagegen schon.
Ich finde deine Paragraphenreiterei ja toll, ich glaub nur, sie hilft bei der Frage gerade wenig :-)
Ok aber wenn eine Mahnung verschickt wurde kann dann auch eine 2. kommen oder bleibt es bei der einen?
Auch dafür gibt es keine Vorgaben....wie wärs, wenn du einfach bezahlst?
Ich hab eh keine Strafe aber bin mit einem Freund heute ins diskutieren gekommen er meinte minimum 3 und ich dachte 2 aber danke für die Antwort
vom Strafamt
Kann es sein das es sich dabei nicht um eine deutsche behörde handelt?
Dachte ich es mir doch. Versuche doch bitte in Zukunft das bereits in der Frage anzugeben.
Das stimmt so pauschal nicht.