Im Mietwagen (Auto-Abo) mit Zigarette in der Hand geblitzt - was passiert nun?

Mir ist etwas doofes passiert. Ich habe ein Auto-Abo mit einem bekannten Anbieter (cluno) abgeschlossen. Ich rauche ab und zu und normalerweise aber nie im Auto (schon gar nicht in einem Mietauto), allerdings hatte ich einen schlechten Abend und habe mir daher im Auto eine angesteckt. Und klar, Dummerweise wurde ich genau mit der Kippe in der Hand kurz darauf in einer 30er-Zone mit ca. 40 geblitzt. (Wollte noch vor einem LKW von der Einfahrspur reinfahren und habe daher ein bisschen beschleunigt. Wie dem auch sei, darum geht es ja nicht.)

Ich habe erst danach in den FAQ gelesen, dass das Rauchen in den Mietautos grundsätzlich nicht gestattet ist (was ich mir auch hätte denken können bzw. schon gedacht habe).

Jetzt bin ich etwas besorgt, dass der Bußgeldbescheid jetzt vermutlich erst an den Anbieter geht und von dort erst an mich weitergeleitet wird. Der Bußgeldbetrag und ggf. zusätzliche Bearbeitungsgebühren durch den Vermieter sind zwar ärgerlich, aber okay. Wenn sie aber dort sehen, dass ich im Auto geraucht habe, können Sie dann den Mietvertrag von sich aus auflösen? D.h. laufe ich jetzt Gefahr mein Auto-Abo (was eigentlich min 1,5 Jahre geht) deswegen zu verlieren? Hat da jemand Erfahrung damit? Oder sind die in solchen Fällen eher kulant? Sollte ich mich proaktiv direkt an den Vermieter wenden damit?

Vielen Dank und viele Grüße

Auto, Recht, Blitzer, Auto und Motorrad
Autounfall auf der Autobahn - wer ist schuld?

hallo zusammen,

ich war heute auf der Autobahn auf der ganz linken Spur, ich wollte gerade ein Kleinwagen überholen der auf der mittleren gefahren ist, genau als ich ihn überholen wollte ist er ruckartig nach links gefahren und hat dabei meinen Außenspiegel getroffen dieser komplett kaputt ist. Wir sind dann aus der Autobahn rausgefahren. Er meinte das er von einem rechten Auto was nehmen ihm war abgedrängt wurde und dadurch aus Reflex nach links auf meine Fahrbahn gelenkt hat wodurch der Schaden passierte. Polizei kam hat alles aufgenommen und als Schuldigen den flüchtigen Fahrer aufgeschrieben der angeblich ihn weggedrängt haben sollte. Dieser hatte von dem das Kennzeichen im Kopf behalten. Als 2 stelle ist die Person die gegen mich gefahren ist und ich an letzter Stelle. Die Polizei hat mich noch gefragt haben sie gesehen ob er abgedrängt wurde ich habe gesagt nein, hab nur gemerkt das er voll nach links gelenkt hat ruckartig und gegen mich ist.

die Polizei meinte die müssen erst gegen den ermitteln der abgehauen ist aber zwischen denen gab es keine Berührungen oder sonst was. Der wird zu 100% alles abstreiten weil es ja überhaupt keine Beweise dafür gibt.

die Frage ist jetzt, für mich ist der Schuldige der neben mir rechts gegen mich gefahren ist. Die Polizei hat den aber nicht als 1 stelle getan im Unfall Gutachten. Es gibt nur den Beweis das er gegen mich gefahren ist. Er hat den Polizisten auch erzählt, das er abgedrängt wurde und halt dadurch gegen mich gefahren ist.

wer wird jetzt zahlen ? Die Polizei konnte mir dazu nix genaues sagen nur sagen das mich keine Schuld trägt.

kennt sich jemand da aus welche Versicherung jetzt dafür aufkommen wird ? Die des flüchtigen oder die von dem der mir reingefahren ist. ??

gruss Mestre danke für alle Antworten

Auto, Unfall, Recht, Autobahn, Auto und Motorrad
Fremde droht mir Hund wegzunehmen?

Hallo habe einen 13 Wochen alten Welpen (aufgezogen sie hatte keine mama )

die kleine ist sehr wild wenn sie andere sieht und will zu jedem hin (die Menschen auf der Straße haben sie ständig animiert trotz meiner Bitte dies zu unterlassen)

so nun das Problem sie springt in die Leine und die Beine der Menschen hoch auch Kinder

sie ist total lieb und beißt nicht aber nicht jeder möchte das und umso älter sie wird umso mehr Probleme werden kommen.

heute kam mir ein paar entgegen mit 2 Hunden die nicht angeleint waren und ich hab meine kleine zur Seite gezogen weil sie nicht zu jedem Hund hin muss.

kommt mir die Frau entgegen lächelt und sagt sie hätte mich letztens gesehen wie ich den Hund ziehe an der Leine und auch zu mir ziehe. Sollte das nochmal vorkommen wird sie die kleine mir wegnehmen oder den Tierschutz rufen. Da ich an der Bushaltestelle auch noch am Handy war anstatt meine Aufmerksamkeit auf den Hund zu lenken die dort saß.

ich war unter Schock und bin ausgerastet und meinte ich ziehe an ihr wie ich will solange sie keine Schmerzen hat und lernt das sie nicht jeden anspringen darf. ich schmeiße sie nicht von a nach b sonder ziehe sie zu mir.

und nur so lernt sie grad das es nicht geht und mit einem strengeren Ton

außerdem macht das jeder mit seinem Hund wenn diese nicht hören oder gegen die Leine springen.

ihr Argument solange sie ein Welpe ich müsse ich sie tragen….

Sorry aber ich will sie mal sehen wie andere einen großen Schweren Hund ständig in den Arm nehmen. Nur weil sie klein ist, ist sie kein Taschenhund und muss lernen

Ich habe mehrere Tier und alle leben ein wunderschönes Leben und sie sagte mir daraufhin wer weiß wie die armen bei mir leiden

ehm ich bin hier Überall bekannt und könnte mindestens 50 Leute bestätigen lassen das meine Tiere ein wundervolles Zuhause und leben haben ;)

ich sagte ihr sie solle auf der Stelle den Tierschutz rufen und sie tat es nicht sondern drohte weiter mir das Tier wegzunehmen.

ich sagt ihr sie soll ihre Hunde anleinen damit diese nicht zu meinem kommen und dann lachte sie und tat dies nicht.

ich werde diese Frau definitiv nochmal sehen und aussagen aufnehmen und sie anzeigen.

ich weiß das mir niemand die Tiere wegnehmen würde bei so einem Zuhause das die haben.

kann sie mir einfach drohen meinen Hund wegzunehmen ohne Konsequenzen???

Sogar mein Tierarzt werde ein Protokoll ausstellen wie gut es den Tieren geht

Hund, Recht
Drittschuldner, Pfändungsbeschluss, Erklärung?

Hallo, hab vor einer Weile bei einem Unternehmen einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben. Hab diese Mail bekommen, kann mir das jemand genauer erklären, ich verstehe das ausnahmsweise nicht ...

Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der darin näher bezeichnete Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung gründet auf dem Recht des Gläubigers auf Auskunft über den Wert und den Bestand der Forderung. Eine Drittschuldnererklärung beinhaltet nach § 840 ZPO Auskünfte darüber, ob und inwiefern die Forderung vom Drittschuldner als begründet anerkannt wird und ob die Bereitschaft zu einer Auszahlungen besteht. Des Weiteren muss die Erklärung darüber informieren, ob und inwieweit von anderen Gläubigern bereits Ansprüche geltend gemacht worden sind und ob weitere Pfändungen vorliegen.

Handelt es sich bei dem Drittschuldner um ein Kreditinstitut, muss die Drittschuldnererklärung auch Informationen zu potenziellen Vorpfändungen, Anordnungen im Hinblick auf die Unpfändbarkeit eines Guthabens oder dem Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos beinhalten.

Die in vorbezeichneter Angelegenheit übermittelte Drittschuldnererklärung entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Sobald wir demnach Auszahlungen durch den Drittschuldner verbuchen können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.

Politik, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, schuldner, Drittschuldner, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie verarbeiten Kinder sexuellen Missbrauch?

Ich hatte mit 7 Jahren einen Vorfall, als mir ein fremder Mann auf der Straße , als er gerade vom Fahrrad abstieg aber immer noch auf den Sattel saß, mir an den Penis gefasst hat über meine Hose.

.. natürlich war mein Penis kleiner als heute aber er hat dennoch voll rein gegriffen und man hat es gespürt.

Ich war wie in Schockstarre für mehrere Sekunden und konnte mich fast gar nicht bewegen. Er wiederholte es wie eben beschrieben und fragte ob ich mit ihm ins Gebüsch gehen würde. Ich habe ihn dermaßen vom Fahrrad gestoßen das er ins Gebüsch fiel, dann bin ich davon gerannt, er stieg wieder auf sein Fahrrad und versuchte mich einzuholen, er hat es aber nicht geschafft da ich nicht weit weg von zu Hause war, zudem brauchte er mehrere Sekunden um sich aufzurappeln und wieder auf sein Fahrrad zu steigen.

Als ich zu Hause war habe ich sofort geduscht und war geschockt, ich habe meinen Eltern davon erzählt und bei der Polizei wurde Anzeige erstattet, wir haben ihn aber nie mehr gesehen er wurde wohl nicht gefasst. Ich kenne sein Gesicht bis heute auswendig.

Dieser Vorfall hat mich jedoch bereits wenige Tage später nicht weiter beeinträchtigt und ich habe es sehr schnell hinter mir gelassen, ich habe keine langfristigen Probleme bekommen. Wieso gibt es Kinder oder Frauen die ihr ganzes Leben lang unter Folgen leiden weil sie missbraucht oder vergewaltigt wurden ? Ich denke seitdem, das es nur für den Moment gerade schlimm ist und Tage später ist es vorbei.

Kinder, Recht, Psychologie, sexueller Missbrauch
Ebay Kleinanzeige Ware nicht erhalten... Anzeige?

Bevor ich loslege, ja, ich bin ein Idiot dafür, dass ich darauf reingefallen bin, ich weiß hätte ein zum Abholen Handy kaufen sollen und nicht eines, was zum versandt angeboten wird ...

Ich habe ein Bild des Personalausweises, & der Bankkarte des Verkäufers, ich habe auch mit dem Verkäufer am Handy gesprochen und kann sicher sagen es handelt sich hier um eine echte Person. Das Handy kam ewig nicht an, woraufhin mir der Verkäufer das zurück überweisen des Geldes angeboten hat. Das habe ich angenommen, doch obwohl er mir ein Bild der Überweisung geschickt hat, wo seine Bank den Auftrag angenommen hat, ist das Geld nach 10 Tagen immer noch nicht auf meinem Konto gewesen. Nach einem lange hin und her antwortete er mir nicht mehr richtig und mir wurde klar, dass wohl aus dem Wiedererlangen meines Geldes mit Worten nichts wird ...

Meine Fragen:

  1. Bringt es was, ihn bei der Polizei anzuzeigen? Seine Adresse habe ich und selbst wenn dies nicht die richtige ist, könnte ich durch einen zurück Überweisung, Antrag meiner Bank seine richtige Adresse in Erfahrung bringen.
  2. Brauche ich dafür einen Anwalt oder ist bei Summen unter 1000 € keiner von Nöten?
  3. Wenn ich mir morgen eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit hole, wirkt die für den Fall, da dies alles ja vor dem Vertrag passiert ist?
  4. Sollte ich ihm noch was Bestimmtes schreiben, zb eine letzte Forderung?

Ich bedanke mich schonmal herzlich für jede Antwort und jeden Ratschlag!

Betrug, Recht, Kleinanzeigen

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