Nichtzustandekommen einer Eingliederungsmaßnahme?

2 Antworten

weil ich mich nicht bei dieser Stelle wohlgefühlt habe.

Wie kannst Du das beurteilen, wenn Du gar nicht da warst?

Du mußt bei der Angabe von Gründen schon bei der Wahrheit bleiben.


Celina27299 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 12:38

Ich war vorher ja zum Vorstellungsgespräch...

DasOrakel  20.04.2022, 12:43
@Celina27299

Nur anhand eines Gesprächs kannst Du beurteilen, ob Dir ein Job zusagt oder ob nicht?

Wärst Du halt zum Probearbeiten erschienen. Dann hätten beide Seiten (der Arbeitgeber und Du) sehen können, ob es funktioniert.

Falls Du einen sehr gutmütigen Sachbearbeiter hast, kann die Sache sanktionsfrei ausgehen. Andernfalls fürchte ich nicht.

Illegitime Gründe gibt es von mir nicht - deshalb bin ich nun raus.

Schön, wir sollen also für Dich Lügen erfinden? Gehts noch?

Löffel mal die Suppe selber aus, die Du Dir da eingebrockt hast.