Zulassungsstelle hat falsches Kennzeichen zugelassen?

6 Antworten

Ja da hast du dir selbst einen Elfmeter geschossen. Die Schuld liegt eindeutig bei dir.
Du kannst natürlich jetzt das ganze wieder ändern und musst für die Kosten aufkommen.
Nur brauchst du dazu wieder eine neue EVB Nummer von deiner Versicherung, die du sowieso darüber Informieren musst.
Jetzt ist allerdings die Frage, wie viel würde dich die Versicherung fürs ganze Jahr kosten und wie viel für die Saison? Der Zulassungsdienst kostet dich schließlich auch wieder aufs neue und neue Schilder, neuer Fahrzeugschein, die Plaketten usw.
Mit welchem Prozentsatz wirst du bei deiner Versicherung eingestuft usw.
Unter Umständen kann es auch so sein, dass eine normale Versicherung gar nicht so viel mehr kostet und du mit den ganzen Gebühren vom ändern lassen sogar teurer kommst. Da solltest du dich erstmal bei deiner Versicherung erkundigen.

Wie gesagt, kommt immer auf den Einzelfall an.

Sehr seltsam.

Sollte der Fehler bei der Zulassungsstelle liegen, wird das auch die Zulassungsstelle auf Aufforderung / Nachfrage selbstständig ändern. Dann entstehen dir dafür auch keine Kosten (Korektur von Amts wegen).

Allerdings: Sollte es sich bei der evB-Nummer *nicht* um die Sonder-evB für ein Saisonkennzeichen handeln, liegt der Fehler entweder beim VR, der eine falsche evB ausgestellt hat, oder bei dir, weil du dem VR nicht explizit aufgefordert hast, die eine evB für ein Saisonkennzeichen zu geben. Wenn du Letzteres belegen kannst (Kopie des Schreibens oder der Bestellbestätigung), und der VR trotzdem eine "normale" evB emittiert hat, dann wende dich zur Kostenerstattung an den VR.


Dibgsdz408 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 17:36

Habe gerade die evb geprüfte, ist die richtige es steht auch darunter, welchen Zeitraum ich gewählt habe, März/Oktober

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Dann ändert die Zulassungsstelle auch alles, so jedenfalls bei uns, wenn ein Fahrzeug zugelassen wurde, welches gar keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dibgsdz408 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 17:29

Habe ich nicht die Möglichkeit das Kennzeichen abzumelden und es neu anzumelden, damit ich nicht die Kosten tragen muss von der Versicherung?

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schleudermaxe  21.04.2022, 17:43
@Dibgsdz408

Welche Kosten sollte die Versicherung Dir zusätzlich berechnen sollen.

Du hast doch Saison bestellt und mit der eVBN bekommen, die erste Fahrt so versichert, wie es von Dir benötigt wird.

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FordPrefect  21.04.2022, 16:57

Richtig. Korrektur von Amts wegen. Ist ja beim Grundbuch oder HR auch nicht anders.

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Ich befürchte, dass für alles Du selbst aufkommen musst. Immerhin hast Du versäumt das anzugeben und so wurde es angemeldet. :-/


FordPrefect  21.04.2022, 16:56

Nein. Wenn der OP alles richtig gemacht, aber die Zul.Stelle (aus welchem Grund auch immer) eine falsche Zulassung generiert hat, muss das auch die Zul.Stelle selber ausbessern. Und damit kostenfrei.

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Dibgsdz408 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 16:50

Aber wie gesagt, ohne evb Nummer ist es nicht möglich ein Auto anzumelden, und wenn diese ins System aufgenommen wird sehen die ja automatisch dass das Auto Saisonal versichert ist.

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tanteerna68  21.04.2022, 16:54
@Dibgsdz408

Das habe ich verstanden, aber das wird niemanden interessieren. Schon gar nicht im Amt. Du kannst es zwar versuchen, aber ich behaupte, dass man dich abblitzen lässt und Du am Ende es einfach zahlen musst.

Ich würde da selbst hingehen und den Fall schildern, vielleicht geräts Du ja einen einen gut gelaunten und hilfsbereiten Mitarbeiter im Amt. Viel Erfolg :-)

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Dibgsdz408 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 16:57
@tanteerna68

Der Dienstleister war so nett und meinte, dass er dort mit der Chefin mal telefoniert und nach fragt, hoffe ich komm da irgendwie noch raus.

Ich fress n Besen, wie konnte ich das nur vergessen x)

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  1. Du
  2. Du
  3. Du
  4. Ja. Du kriegst auch die Rechnung der Versicherung und des Finanzamts für das ganze Jahr.

Dibgsdz408 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 16:52

Und wie ist es, wenn ich es anmelde und als Saison Fahrzeug wider anmelde?

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PatrickLassan  21.04.2022, 16:45

Seit ein paar Jahren ist die Bundesfinanzverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer zuständig, da es sich um eine reine Bundessteuer handelt. Die Rechnung kommt also vom zuständigen Hauptzollamt.

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