Bekommt man immer vorher per Brief eine Anzeige von der Polizei bevor die Strafangelegenheit zu Staatsanwaltschaft geschickt wird?
2 Antworten
Nein, dazu ist die Polizei auch gar nicht berechtigt. Wer was wann und wie von einer Anzeige gegen sich erfährt entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Nein, die Staatsanwaltschaft ist unverzüglich zu informieren wenn eine Anzeige aufgenommen wird. Denn nur die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Verfahrens". Dort wird auch zunächst entschieden ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird und auch nur die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren auch wieder einstellen. Die Polizei hat lediglich auszuführen was die Staatsanwaltschaft an Ermittlungen anfordert. Somit entscheidet auch die Staatsanwaltschaft wer überhaupt von einem Ermittlungsverfahren erfährt. Sehr oft ist es so dass der Verdächtige zunächst nicht erfahren soll das gegen ihn ermittelt wird um ihm nicht Gelegenheit zu geben eventuell Beweismittel zu vernichten oder zu manipulieren.
Nein, nicht zwangsweise.
Mhhh. Vielleicht habe ich ja die Frage falsch verstanden, aber ich kenne das so, dass auch der Beschuldigte angehört wird, bevor die Sache an die Sta. übergeben wird.