Darf ich in einem privat Gartenneinfach so Bäume fällen?

10 Antworten

Nicht während der Brutzeit. Ansonsten kommt es auf die Baumschutzsatzung deiner Kommune an, ob das genehmigt werden muss oder nicht.

Nein, du mußt dich in deiner Gemeinde nach der Baumsatzung erkundigen.
Die sagen die was du fällen darfst und wann, und ob du Ersatzpflanzungen machen mußt.


Nicht wenn

  • Es eine Baumschutzverordnung der Gemeinde gibt
  • Von Anfang März bis Ende September (https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html)
  • Wenn eine geschützte Art dort brütet etc.
  • Es nicht der eigene Garten ist
  • Der Garten an jemanden anderes vermietet ist
  • Du damit einen gefährdest oder schädigst
  • Die Frau/der Mann dagegen ist ;o)
  • ...

...sonst schon..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, soweit ich weiß. Sollte aber in der Gemeindeverordnung stehen. Es gibt, glaube, auch ein Gesetz oder Verordnung darüber.

In den meisten Gemeinden gibt es mittlerweile eine Baumschutzverordnung. Wenn du dann ohne Genehmigung den falschen Baum fällst, kann das schnell mal 10.000 € kosten. In der Brutzeit darfst du nicht mal Pflegeschnitte leisten.