Darf man Leute vertraglich betrügen?

3 Antworten

§§ 307 und 309 BGB.

Dort heißt es u.a. grob zusammengefasst:

  1. Verträge dürfen nicht eine Seite unangemessen benachteiligen
  2. Überraschende und ungewöhnliche Klauseln können ungültig sein und würden bei einer gerichtlichen Inhaltskontrolle im Rahmen eines Prozesses kassiert werden.

Treu und Glauben (§ 242 BGB), sowie gute Sitten (§ 817 BGB) kann man auch noch in den Ring schmeißen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da es eine Zahl "1 Millionen" nicht gibt, müsste man da nichts bezahlen. Egal ob die Klausel wirksam ist oder nicht.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Nein, die Klausel wäre unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung entsteht.

§ 307 BGB