Hallo, hab vor einer Weile bei einem Unternehmen einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben. Hab diese Mail bekommen, kann mir das jemand genauer erklären, ich verstehe das ausnahmsweise nicht ...

Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der darin näher bezeichnete Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung gründet auf dem Recht des Gläubigers auf Auskunft über den Wert und den Bestand der Forderung. Eine Drittschuldnererklärung beinhaltet nach § 840 ZPO Auskünfte darüber, ob und inwiefern die Forderung vom Drittschuldner als begründet anerkannt wird und ob die Bereitschaft zu einer Auszahlungen besteht. Des Weiteren muss die Erklärung darüber informieren, ob und inwieweit von anderen Gläubigern bereits Ansprüche geltend gemacht worden sind und ob weitere Pfändungen vorliegen.

Handelt es sich bei dem Drittschuldner um ein Kreditinstitut, muss die Drittschuldnererklärung auch Informationen zu potenziellen Vorpfändungen, Anordnungen im Hinblick auf die Unpfändbarkeit eines Guthabens oder dem Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos beinhalten.

Die in vorbezeichneter Angelegenheit übermittelte Drittschuldnererklärung entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Sobald wir demnach Auszahlungen durch den Drittschuldner verbuchen können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.