greift die Benzinklausel beim geliehen Auto?
ich hab mir ein Wohnmobil unentgeltlich geliehen. auf dem Campingplatz war dann ein Sturmschaden und es hat die Markise zerrissen. Dadurch, dass die Stange mit abgegangen ist, sind kleine Beulen im Auto. Der Bekannte will jetzt die SB von mir erstattet haben, die er für die Versicherung hat. bezahlt meine Privathaftpflicht sowas?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Valnar52/1598028049755_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1598028050000)
Die greift hier nicht, da du den Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hast. Allerdings hast du auch den Schaden ÜBERHAUPT NICHT (schuldhaft) verursacht, sodass du überhaupt nicht haftest. Deine PHV würde also so oder so nie etwas zahlen. Sie würde die unbegründeten Ansprüche abwehren (sofern Schäden an geliehenen Sachen überhaupt versichert sind).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So ist es, und wer TK wegen ein Paar Cent Ersparnis mit SB bucht, kennt die Folgen, er öffnet seine Geldbörse und gut ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Deine Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig. Du hast nicht schuldhaft einen Schaden verursacht.
Trotzdem würde ich dich als moralisch verpflichtet ansehen, den Schaden zu ersetzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank. Klar zahle ich ihm das zurück, aber hätte ja sein können, dass die haftpflicht das übernimmt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn man etwas unentgeltlich ausleiht, hat man normalerweise die moralische Pflicht, den Gegenstand so wieder zurück zu geben, wie man ihn erhalten hat.
Habt ihr das Wohnmobil auch bewegt oder nur den Wagen zum schlafen dort gemietet? Wenn er nur als Unterkunft gemietet war, wäre das ja ein Mietsachschaden. wenn ihr auch selbst damit gefahren seid, greift die Benzinklausel.
Der Sturmschaden ist ja wohl hoffentlich über die Teilkasko gedeckt.
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Logisch zahlst du ihm den Selbstbehalt! Und erst danach solltest du schauen, dass du den Betrag der Haftpflichtversicherung anhängen kannst. Aber zu allererst bist du in der Haftung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei Sturm und haften, na dann ist ja alles klar.
Der Halter kennt die Folgen, bucht trotzdem eine TK mit SB?