Wir haben vor kurzem unsere neue Couch (Preis ca. 5000 € geliefert bekommen). Diese hat leider ein paar Kratzer auf der Rückseite. Dies ist auch unstrittig und vom Möbelhändler dokumentiert.

Nun hat sich der deutsche Hersteller (via Möbelhändler) zur Problemlösung gemeldet: Die Couch soll abgeholt und im Herstellerwerk repariert werden. Dauer ist unklar, der Händler spricht aber von mehreren Wochen. Das heisst aber, dass wir in dieser Zeit keine Couch haben und unser Wohnzimmer nicht mehr wirklich nutzen können (die alte Couch haben wir nicht mehr). Der Händler meint, dass wäre rechtens weil der Hersteller nachbessern darf. (die Nachbesserung ist natürlich grundsätzlich ok).

Allerdings sei die Tatsache, dass ich dann keine Couch mehr habe mein Problem, eine Entschädigung oder zwischenzeitliche Ersatzstellung werde es nicht geben (was ich nicht ok finde). Ich wäre als Kunde dazu verpflichtet, ihm das kostenfrei zu gestatten.

Dem Vorschlag einfach den Preis der Couch zu reduzieren, hat er abgelehnt (schon bevor man über eine Summe reden konnte). Ich bin mir nun nicht sicher was die Rechtslage ist (speziell was den "ohneCouchSommer" angeht). Hat da wer ne Idee oder ne Quelle wo man das nachlesen kann. Internet-Suche hat bisher nur zu den generellen Antworten zur Nachbesserung geführt.

Danke schon mal!