Opfer einer Sexualstraftat. Beim Verhör wurde alles auf Band aufgezeichnet. Musste das Opfer das nicht irgendwann unterschreiben?
Wegen einer Sexualstraftat wurden die Aussagen des Opfers beim Verhör auf Diktiergerät aufgezeichnet. Muss das Opfer nicht irgendwann das Protokoll zu sehen bekommen und auch unterschreiben, oder ist das korrekt und üblich, dass das Opfer niemals das Protokoll zu sehen bekommen hat?
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