Spekulationssteuer?
hallo Zusammen, ich habe hier eine Frage zur Spekulationssteuer. Zwar wir haben neulich ein Grundstück gekauft was ursprünglich für Eigenbenutzung gedacht war, wir wollten da ein Haus bauen. Jedoch hat es mit der Finanzierung fürs Hausbauen nicht geklappt und wir haben dabei ganz viel Geld reingesteckt. Und jetzt brauchen wir das Geld dringend.
Ich habe im Internet gelesen:
- Die Immobilie wurde ausschließlich für private Wohnzwecke vom Eigentümer selbst genutzt.
- Die Immobilie wurde zwar vermietet, aber im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt.
So müssen zum Beispiel Hausbesitzer, die ihr Eigenheim beispielsweise aus finanziellen Gründen, aufgrund einer Scheidung oder wegen eines Ortswechsels nach wenigen Jahren bereits wieder verkaufen, keine Spekulationssteuer zahlen – sofern sie selbst mindestens die letzten drei Jahre im Haus gewohnt haben.
Frage ist ob wir die Spekulationssteuer bezahlen müssen? Das Grundstück war ja auch für Eigenbenutzung, nur halt wir hatten kein Geld mehr für Hausbauen, dadurch können wir natürlich auch nicht drin gewohnt haben. Wir haben aber alles Nachweise wie Bauplanung/Bauvertrag ect. Wäre es ausreichen?
vielen dank im Voraus!!
4 Antworten
Ich denke dass, erstens die Zeit der Eigennutzung zu kurz war und zweitens reicht die Interlagen nicht um Eigennutzung nachzuweisen.
Ja das weiß wußte nur nicht wie ich es ausdrücken sollte.
Erstmal es gibt keine Spekulationssteuer, das ist normale Einkommenssteuer.
Der Gewinn eines privaten Veräußerungsgeschäftes ist steuerpflichtig, unter den von dir genannten Punkten.
Wenn hier also das Grundstück verkauft und nach Abzug aller Kosten noch Gewinn gemacht wird, müsst ihr den Gewinn und nur diesen, versteuern, weil ihr dort nicht gewohnt habt.
Geht ihr mit ±0 oder gar Verlust raus, ist auch keine Steuer zu zahlen.
Dann zählt alle kosten was wir für das Grundstück ausgegeben haben mit oder nur Kaufpreis. Also ich meine z. B. Bodengutachten, Vermessung ect. Z. B. das Grundstück hat 40,000€gekostet aber plus alle anderen kosten kommt letztendlich 50,000€. Wenn ich es für 50,000€ verkaufe, heiß das dann dass ich 10,000€ Gewinn gemacht habe?
Das solltest du mit einem Steuerberater durchsprechen, aber intuitiv würde ich auch die bereits verbuchten Erschließungskosten in Abzug bringen.
Also bei deinem Beispiel: Kaufpreis+Notar+Grunderwerbssteuer+Vermessung =50.000€
Verkaufserlös 50.000 €
Gewinn aus Veräußerungsgeschäft = 0€
Diese 0€ haben werden voll versteuert, was phänomenale 0€ werden.
Wenn du aber durch die Preisexplosion im Immobiliensegment am Ende noch 10.000€ übrig behältst, also für 60.000€ verkaufen könntest, dann werden die auch mit deinem persönlichen Steuersatz belastet.
Die Spekulationssteuer (korrekt: Einkommensteuer bei privaten Veräußerungsgeschäften) wird hier fällig.
Allerdings setzt das voaraus, dass der Veräußerungserlös höher als der Erwerb inkl. Erwerbsnebenkosten (Makler, Notar, Grundbucheintragung, Grunderwerbsteuer etc) ist.
Du kannst ein unbebautes Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme von der Besteuerung könnt ihr deshalb nicht erfüllen.
Einen Gewinn müsst ihr deshalb versteuern (§ 23 EStG).
Gab keine Eigennutzung.