Spekulationssteuer?

4 Antworten

Ich denke dass, erstens die Zeit der Eigennutzung zu kurz war und zweitens reicht die Interlagen nicht um Eigennutzung nachzuweisen.


Erstmal es gibt keine Spekulationssteuer, das ist normale Einkommenssteuer.

Der Gewinn eines privaten Veräußerungsgeschäftes ist steuerpflichtig, unter den von dir genannten Punkten.

Wenn hier also das Grundstück verkauft und nach Abzug aller Kosten noch Gewinn gemacht wird, müsst ihr den Gewinn und nur diesen, versteuern, weil ihr dort nicht gewohnt habt.

Geht ihr mit ±0 oder gar Verlust raus, ist auch keine Steuer zu zahlen.


Haung 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 09:50

Dann zählt alle kosten was wir für das Grundstück ausgegeben haben mit oder nur Kaufpreis. Also ich meine z. B. Bodengutachten, Vermessung ect. Z. B. das Grundstück hat 40,000€gekostet aber plus alle anderen kosten kommt letztendlich 50,000€. Wenn ich es für 50,000€ verkaufe, heiß das dann dass ich 10,000€ Gewinn gemacht habe?

theCapsicum  22.04.2022, 13:20
@Haung

Das solltest du mit einem Steuerberater durchsprechen, aber intuitiv würde ich auch die bereits verbuchten Erschließungskosten in Abzug bringen.

Also bei deinem Beispiel: Kaufpreis+Notar+Grunderwerbssteuer+Vermessung =50.000€

Verkaufserlös 50.000 €

Gewinn aus Veräußerungsgeschäft = 0€

Diese 0€ haben werden voll versteuert, was phänomenale 0€ werden.

Wenn du aber durch die Preisexplosion im Immobiliensegment am Ende noch 10.000€ übrig behältst, also für 60.000€ verkaufen könntest, dann werden die auch mit deinem persönlichen Steuersatz belastet.

Die Spekulationssteuer (korrekt: Einkommensteuer bei privaten Veräußerungsgeschäften) wird hier fällig.

Allerdings setzt das voaraus, dass der Veräußerungserlös höher als der Erwerb inkl. Erwerbsnebenkosten (Makler, Notar, Grundbucheintragung, Grunderwerbsteuer etc) ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst ein unbebautes Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme von der Besteuerung könnt ihr deshalb nicht erfüllen.

Einen Gewinn müsst ihr deshalb versteuern (§ 23 EStG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler