Darf der Busfahrer jemanden rauswerfen, wenn die Person ein Schwerbehinderten Ausweis + Wertmarke hat)natürlich auch dabei) und alles gültig ist?

frodobeutlin100  21.04.2022, 12:49

und was ist der Grund für den Rauswurf?

Leon6235 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 12:52

Die Person hat überhaupt nichts gemacht. Das einzige was ich gehört habe ist ich nehme keine behinderten mit

6 Antworten

Zunächst einmal darf der Busfahrer das Hausrecht des Unternehmens ausüben, für welches er fährt. Daher kann er theoretisch JEDEN Fahrgast ablehnen - wird dafür halt später nur eine gute Begründung haben müssen ;-)

Aber eine Ablehnung bzw. ein Rauswurf eines Menschen aufgrund einer Behinderung ist eine Diskriminierung gemäß Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 und gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zudem wird dieser Rauswurf ganz sicher gegen die Fahrgastbeförderungsbedingungen verstoßen.

Eine Beschwerde beim Träger des Busses wird Erfolg haben und eine Entschädigung bringen. Wenn nicht, dann sollte man Anzeige erstatten bei der Polizei.


Jo3591  21.04.2022, 15:31

Nein, selbst im Rahmen des "Hausrechts" darf er nur solche Fahrgäste ablehnen bzw. zum Verlassen des Fahrzeugs auffordern, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen. Aktiv "herauswerfen", also unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, darf er niemanden.

Ein Unternehmen des öffentlichen Verkehrs hat eine gesetzliche Beförderungsverpflichtung. Jeder, der einen gültigen Fahrausweis hat, muß transportiert werden.
Gem. den veröffentlichten Beförderungsbedingungen können bestimmte Personen von der Beförderung ausgeschlossen werden, z.B. wegen ekelerregender Krankheiten, weil sie stark alkoholisiert sind, verbotene Gegenstände mit sich führen, wenn sie den ordnungsgemäßen Betrieb stören, weil sie keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können usw. usw. Ein Schwerbehinderter muß also, wie jeder andere Fahrgast auch, befördert werden.

Ein klarer Verstoß des Busfahrers.

Der Betroffene ist angehalten, dies dem Verkehrsunternehmen zu melden. Dabei sollte der Betroffene die Nummer des Busses ( Linie ), die Richtung in der er fuhr ( z. Bsp. Richtung Markt, Richtung Stadtteich usw. ) , sowie Tag, Uhrzeit und Haltestelle benennen, an dem sich der Vorfall ereignet hat.

Eine grobe Beschreibung des Fahrers wäre auch nicht verkehrt.

Auf die Bestrafung des Busfahrers hat der Betroffene dann keinen Einfluss. Entweder passiert nichts, der Fahrer wird abgemahnt, er wird in eine andere Linie, oder in einer anderen Region eingesetzt, oder er wird gekündigt.

Sofern alles nachweisbar ist oder nicht bestritten wird, wäre es seriös, wenn sich das Verkehrsunternehmen schriftlich beim Betroffenen für das Versagen des Busfahrers entschuldigt.

Kommt auf den Grund des Rauswurfs an.

Leider schreibst du dazu nichts.