Berechnung eines Tagessatzes (geldstrafe) bei einer Straftat?

3 Antworten

§ 40 Abs. 2 StGB:

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Es wird vom durchschnittlichen netto Tageseinkommen ausgegangen.