Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich z.b. eigene Blumen oder Salat vor der Haustür verkaufe , bzw. Selbstbedienung biete mit Geldkasse?

5 Antworten

Nein, musst du nicht. Wenn an deinem Grundstück von dir gezogenes Gemüse oder Blumen anbietest, dann ist das Urproduktion und damit kein Gewerbe. Kein Bauer muss ein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbstverständlich.

Und wenn du unverpackte Lebensmittel verkaufen willst, gelten evtl. besondere Vorschriften.


Otilie1 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 15:50

Ich will erstmal nur wissen ob ich überhaupt anmelden muss. Man sieht jetzt überall Flohmarktsachen an der Straßen zum Verkauf - braucht man dazu éinen Gewerbeschein

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Wenn du eine Gewinnerzielung beabsichtigst ja.


Otilie1 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 15:46

na ja , verschenken werde ich das sicher nicht, aber viel verdienen auch nicht

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Hast Du eine eigene Landwirtschaft?


Otilie1 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 15:51

nein aber einen großen Garten und da kam mkitdie Idee das ich den Überschuß an Kräutern oder Blumen auch verkaufen könnte

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Jurafuchs  20.04.2022, 15:51

irrelevant zur Bewertung der Frage.

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Jurafuchs  20.04.2022, 15:54
@tinalisatina

Und was genau soll mir dieses Urteil sagen? Was hat dieses mit der Frage zutun?

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tinalisatina  20.04.2022, 16:14
@Jurafuchs

Ich sehe, Du hast das nicht gelesen/verstanden. In dem Urteil geht es um die Frage, ob man für einen Hofladen, was es in dem Fall wäre, Gewerbe anmelden muss, wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb hat.

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Geochelone  20.04.2022, 16:27
@tinalisatina

Das stimmt so nicht. In dem Urteil geht es darum, ob es sich um Einkünfte aus Gewerbe- oder Landwirtschsftsbetrieb handelt. Für die Frage zur Erforderlichkeit einer Gewerbeanzeige wäre der BGH gar nicht zuständig. Das wäre Sache der Verwaötungsgerchte. Aber auch nach deren ständiger Rechtsprechung zum Anwendungsbereich der GewO ist jede Form der Urproduktion kein Gewerbe und muss dementsprechend nicht angemeldet werden.

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tinalisatina  20.04.2022, 16:35
@Geochelone
ist jede Form der Urproduktion kein Gewerbe und muss dementsprechend nicht angemeldet werden.

Das ist richtig. Ich hatte das "eigene" in der Frage überlesen.

 ob es sich um Einkünfte aus Gewerbe- oder Landwirtschsftsbetrieb handelt. 

... und dementsprechend um die Anmeldung des Gewerbes. Aber das ist, wie Du in Deiner Antwort ja geschrieben hast, hinfällig. Leider kann ich meinen voreiligen Kommentar "Dann Gewerbe" nicht mehr ändern.

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