Jobcenter - Wie lange darf eine 30% Sanktion maximal gehen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TeamStoffcouch/1585227827053_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1585227827000)
Nach § 31b SGB 2 geht eine einzelne Sanktion 3 Monate, allerdings können weitere Sanktionen bei weiteren Pflichtverletzungen folgen und die 3 Monate beginnen von neuem. Nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht kann allerdings auch ein Anspruch auf eine kürzere dauer bestehen z.b. weil man seinen pflichten nachträglich nachgekommen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Aktuell: KEINE Sanktionen bis zum Jahresende.
Das hat das Bundeskabinett am 16.03.2022 beschlossen.
Ansonsten gilt der Regelfall von 3 Monaten.
Diese 3 Monate können sich aber weiter verlängern (wieder 3 Monate) bis der ALG II-Bezieher seinen Pflichten nachkommt.
Es dürfen zwar keine 100% Sanktionen verhängt werden, die Leistungen dürfen jedoch weiterhin vollständig eingestellt werden, was einer 100 % Sanktion gleich kommt, wenn man der Aufforderung zur Mitwirkung nicht folgeleistet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Keine Ahnung wie du schon wieder auf "Meldetermine" kommst.
Eine Aufforderung zur Mitwirkung ist eine allgemeine Aufforderung einer Sache.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sanktionen erstrecken sich generell über je 3 Monate.
Aufforderungen zur Mitwirkung und Meldetermine sind dabei 2 verschiedene Sachen.