Ich suche nach einer sachlichen Formulierung an den Vermieter bzgl Nebenkosten-Abrechnung?
Ich verwalte für eine gute Freundin all ihre amtlichen Angelegenheiten, da sie dazu psychisch nicht in der Lage ist. Sie ist Hartz4-Empfängerin, möchte aber, dass dies auf keinen Fall dem Vermieter bekannt wird. Die Gründe hierfür sind unerheblich. Sie hat eine Nebenkostenabrechnung (mit Nachzahlung) vom Vermieter bekommen, die ich an das Jobcenter weitergereicht habe. Dieses hat diese reklamiert, da die Abrechnung an den Vermieter gerichtet war und nicht an meine Freundin. Er hat dieselbe einfach an meine Freundin weitergereicht. Das Amt will aber die genauen Umlagen der Kosten an die Mieterin sehen.
Mit welcher Begründung und welcher juristischen Formulierung wende ich mich am besten an den Vermieter? Also in etwa :"für ihre Ablage/Steuer/... benötigt sie..."
4 Antworten
Der VM hat es sich wohl zu einfach gemacht. Seine Rechnung als NK Abrechnung an die Mieterin verschickt. Oder er hat eine NK Abrechnung gemacht und als Beleg Kopien seiner eigenen Rechnungen beigelegt.
Was zum Amt geschickt werden muss, ist aber lediglich die NK Abrechnung des Vermieters (also die, die der VM erstellt hat).
Dementsprechend:
Sehr geehrter VM,
bitte Erstellen sie eine Nebenkostenabrechnung wie in §556 BGB vorgesehen.
Vielen Dank.
MfG
Mieterin
Dann hat sie ja auch gar keine Nebenkostenabrechnung bekommen, wenn es noch keine gibt, wie es vom JobCenter behauptet wird.
Wer ist denn der Absender der Rechnung.
Ganz einfach:
Sehr geehrter ...,
anbei die Abrechnung ... zu meiner Entlastung zurück.
Es scheint sich wohl um einen Irrtum zu handeln.
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Um welchen Abrechnungszeitraum geht es?
Ist die Wohnung eine ETW?
Auf jeden Fall in der 1. Person Singular, also "für meine Ablage", wenn überhaupt. Gehen die Zahlungen für Unterkunft auf das Konto deiner Freundin?