Darf mein Vermieter mir Strafzinsen auf meine Kaution berechnen?

10 Antworten

Der Vermieter darf deine Kaution gar nicht mit seinem Vermögen vermischen. Dafür muss er ein Sondervermögen bilden, das natürlich KEINE 100.000 € beträgt.

Ich habe da mal was gefunden:

>Die Barkaution muss dem Gesetz nach grundsätzlich auf ein Sparkonto mit üblichem Zinssatz gelegt werden. Verlangt die Bank Negativzinsen, hat der Vermieter Pech: Das sei dessen Geschäftsrisiko, meint der Anwalt. Es gebe auch keinen Anspruch, sich diese Belastung vom Mieter zurückzuholen.<

https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-was-mieter-und-vermieter-zur-mietkaution-wissen-muessen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190412-99-800038!amp

Woher ich das weiß:Recherche

Nein die Kaution ist nur dafür da wen du ausziehst und was mit der Wohnung nicht in Ordnung ist!

Sowas gibt es nicht was er behauptet sonst würde das jede 'Mieter bekommen!

Aber du kannst mal die Kaution zurückverlangen und diese so anlagen das der Vermieter da nicht so einfach dran kommt den das System gibt es immer noch!

Das was er machen will ist betrug!


Horst7689  09.08.2021, 21:51

Der Fuchs verlangt diese 0,5% Zinsen seines Barvermögens vermutlich sogar von jedem Mieter und macht so sogar noch Gewinn.

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rockthekrokodil  09.08.2021, 21:57
Erträge stehen dem Mieter zu. "Sie werden der Kaution zugeschlagen, erhöhen diese und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses mit zurückgezahlt", sagt Hartmann. Das setzte bisher immer die Annahme von Zinssätzen mit einem vorangestellten Pluszeichen voraus.
Als Folge der Mini-Zinspolitik bringen Spareinlagen inzwischen so gut wie nichts mehr ein. Künftig ist nicht ausgeschlossen, dass der Eckzins ins Negative dreht. Schon jetzt fordern manche Banken Minuszinsen.
In beiden Fällen wird das Geld auf dem Kautionskonto nicht mehr, sondern weniger. Bei Auszug bekommen Mieter dann einen geringeren Betrag zurück als sie bei Einzug in die Wohnung an Sicherheit hinterlegten.
Das müssen sie akzeptieren. "Wenn ihnen Erträge zustehen, dann ist dieser Grundsatz genauso gut auf Negativzinsen anwendbar", erläutert Rechtsanwältin Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Eigentümer bräuchten den Verlust nicht zu ersetzen: "Sie können nichts dafür, dass der Betrag schrumpft."
Ihrerseits dürften Vermieter aber nicht verlangen, dass Mieter die Lücke auffüllen. "Es wurden einmal drei Nettomieten geleistet. Mehr darf nicht gefordert werden", erläutert die Anwältin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einer Studie ebenfalls zu dem Schluss, dass keine Nachschusspflicht besteht.
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Anstelle von Negativzinsen kassieren Geldinstitute eine Gebühr dafür, dass Kunden bei ihnen Beträge wie Kautionen parken. Dieses Verwahrentgelt wird vom Konto des Hauseigentümers abgebucht. Er darf die Kosten weder an den Mieter durchreichen noch von dessen Sicherheitsleistung abziehen.
Die Gebühr bleibt deswegen beim Vermieter hängen, "weil die Pflicht zum Anlegen der Kaution in den Bereich der Verwaltung fällt", erläutert der Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund Württemberg, Ottmar H. Wernicke. Die Gebühr sei von der Steuer absetzbar.
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rockthekrokodil  15.08.2021, 08:44

freut mich, dass wir dir helfen konnten. Immer wieder gerne.

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Wenn es ordnungsgemäß auf ein Kautionskonto angelegt wird hat es mit dem Geld des Vermieters nichts zu tun, demnach auch keine Negativzinsen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung