Geförderten Wohnraum beziehen. Wann und ob das irgendwann ungültig wird?
Angenommen, man hat einen Wohnberechtigungsschein aufgrund einer Behinderung für eine größere Wohnung, als normal. 60 statt 50 m^2. Wird das irgendwann ungültig, wenn man da einzieht und muss man dann wieder raus?
Der Wohnberechtigungsschein gilt ja immer für 1 Jahr.
Danke für Antworten.
Danke für den hinweis mit der Fehlbelegungsabgabe. Und was ist mit den 10 m^2 zu viel? Zahlt das das Jobcenter weiter?
4 Antworten
Das eine Jahr bezieht sich nur auf die Gültigkeit bei Wohnungssuche, hat man eine gefunden und wohnt darin, dann ist es nicht mehr relevant ob sich etwas z.B. an der Höhe des Einkommens ändert, oder eine andere Änderung eintritt.
Was dann aber in manchen Bundesländern anfallen könnte, ist eine Fehlbelegungsabgabe, z.B. in Hessen sollte diese voraussichtlich ab Juni 2021 um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Bei einer Erhöhung des Einkommens könnte dann diese Abgabe fällig werden, wenn sich das Einkommen um mehr als 20 % über der max. Grenze für Sozialwohnungen erhöhen würde, dass könnte dann ggf. auch auf deine Frage bezogen gelten.
Wen das so Wäre kann man ja auch nicht auf dauer in einer Sozialwohnung wohnen wen man da aber viel zu viel verdient irgendwann muss man eben Geld wegen Fehlbelegung an die Stadt bezahlen!
Auch Wen man Einen Schein hat ist man einmal eingezogen Bleibt er gültig!
Eine Behinderung verschwindet ja auch nicht auf einmal!
Das für 1 jahr gilt wohl eher um in diese zeit eine Wohnung zu bekommen und danach muss man einen neuen antrag stellen!
Nein, wenn man drin ist, gilt das weiter.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr, wenn man noch keine Wohnung gefunden hat. Darum, weil sich das Einkommen ja wieder ändern könnte. Aber wenn man Wohnung gefunden hat und den Schein damit abgibt, dann kann man dort für immer wohnen bleiben.
Nein , irgendwann fällt der Anspruch halt weg und musst die sog Fehlbelegungsabgabe bezahlen.
Zur selben Miete? Wenn nein, wieviel höher?
Irgendwann erhöht der Vermieter jede Miete. Aber bei geförderten Wohnungen nicht oft und auch nicht viel. Wenns zu viel sein sollte, kann man ja dem Amt das melden. Nicht dem JobCenter, sondern dem Amt was für Sozialwohnungen zuständig ist. Bei uns ist das das Wohnungsamt.
OK danke. Und warum dem Jobcenter nicht?
die wurde wieder abgeschafft. Und man kann drin wohnen bleiben.