Warmmiete Vereinbart und jz Nachzahlung?
Hallo,
Ich hab letztes Jahr mit meinem Mieter im Mietvertrag eine Warmmiete wo Nebenkosten schon drin sind vereinbart. Jetzt meint er ich müsste 235€ Nachzahlen ist das so Rechtens ?
.mfg
6 Antworten
Du verwechselst wohl Mieter und Vermieter?
In der Warmmiete sind die Nebenkosten enthalten, die einmal im Jahr verbrauchsabhängig vom Vermieter abgerechnet werden müssen.
Je nach Deinem Verbrauch ergibt sich für Dich ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Danach werden dann auch die Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend angepasst.
DerFS spricht hier von einer Warmmiete, meint aber eine Inklusivmiete, bei der BK nicht abgerechnet werden müssten.
Der Wohnungsstrom ist in der Regel fast immer nicht in den Nebenkosten enthalten.
Der Mieter schließt einen separaten Stromliefervertrag mit einem Anbieter ab und zahlt den Strom direkt an den Anbieter.
Du hast letztes Jahr mit deinem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen, wo die Gesamtmiete (nicht Warmmiete) die Betriebskosten pauschal einschließt. Wenn dein Vermieter tatsächlich das Wort Warmmiete verwendet hat, dann liegt er falsch. Das Mietgesetz kennt diese Vokabel nicht.
Wenn keine Angaben zum Abrechnungszeitraum und zur Umlage der BK nach Verbrauch oder m² Wohnfläche bzw. Personenzahl dabeistehen, dann gibt es keine Abrechnung.
Somit entfallen Nachzahlung oder Erstattungen von Guthaben.
Stell mal den entsprechnenden Vertragsteil hier als Bild ein.
Um das Durcheinander zu ordenen stell bitte eine Kopie der betr. Vereinbarung hier ein. Ansonsten geht die Konfusion hier unendlich weiter.
Natürlich. Nebenkosten müssen nach Verbrauch gezahlt werden. Sie werden "angenommen" und wenn du drüber liegst dann kommt die Nachzahlung. Sollte aber klar ausgewiesen sein welcher Mietbestandteil eben die Nebenkosten sind
Was steht explizit im Mietvertrag?
Betrag der Warmmiete mit Nebenkosten mehr steht nicht drin
Das heißt dann noch lange nicht, dass es um eine pauschale Nebenkostenabrechnung geht.
Man kann sich aber auf eine pauschalen Betrag einigen. Eine vereinbarte Nebenkostenpauschale ist ohne Abrechnung gültig. Nachzahlungen oder Rückforderungen für Nebenkosten gibt es in einem solchen Fall nicht.
https://www.mietrecht.com/nebenkostenpauschale/
Und dann gibt es noch die Heizkosten. Die müßten meines Wissens abgerechnet werden.
warum vom Vermieter und nicht der Stromfirma?