Nebenkosten in einem Haus mit zwei Parteien?

4 Antworten

Was steht zu Betriebskosten im MV? Vorauszahlungen (monatlich) mit Abrechnung (jährlich) oder Pauschale ohne Abrechnung? Bitte Kopie hier einstellen, danach sehen wir klar.

Bei nur zwei Parteien ist es tatsächlich schwierig die Nebenkosten exakt zu bemessen. Natürlich hast du dann ein Anrecht die Gesamt-Nebenkostenrechnung einzusehen. Diese muss entweder nach Wohnfläche oder Personenzahl aufgeschlüsselt werden. Wenn er gar keine Abrechnung vorlegt, brauchst du eigentlich gar nichts zahlen.


Anonymer1Alfred  30.07.2021, 19:34

Nein, so einfach ist das nicht, Zahlen muss man. Die Abrechnung kann man nur durch eine Klage erzwingen, wenn sie nicht automatisch herausgerückt wird.

Ich kriege meine jährlich, ganz ohne Klagen.

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Was wurde 'im Mietvertrag zu den Betriebskosten deiner EG-Wohnung vereinbart?

Es hört sich so an, als hättest du einen Pauschalmietvertrag, wobei die BK als Summe von 240€ p.m. neben der Grundmiete ausgewiesen wurden.

Um eine BK-Abrechnung zu erhalten, muss der Abrechnungszeitraum über 12 Monate genannt sei, ansonsten gilt das Kalenderjahr. BK-Umlagen können nach m² Wfl. , Personen und Verbrauchsmessungen vereinbart worden sein. Was trifft bei dir nun zu?

Das geht leider nur mit einer Klage:

https://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/#:~:text=Will%20der%20Mieter%20den%20Vermieter,Mieter%20die%20Abrechnung%20verlangen%20kann.

Nur wird dann das Zusammenleben etwas "angeknackst" sein. Aber denk dabei einfach nur an nachher: Irgendwann wird Gras über diesen Ärger gewachsen sein.

Woher ich das weiß:Recherche

DerHans  30.07.2021, 19:42

Wenn man permanent betrogen wird, ist das Verhältnis ja bereits gestört.

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Anonymer1Alfred  30.07.2021, 22:50
@DerHans

Das setzt aber Betrug voraus. Was wenn kein Betrug vorliegt? Schon mal daran gedacht? Nein, das hast du natürlich nicht.

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