Muss ich Miete bezahlen?
Ich bin 17 Jahre alt und mache jetzt seit fast einem Monate eine Ausbildung. Ich bekomme 680€. Meine Eltern möchten, dass ich ihnen davon 200€ abgebe... sozusagen als Kindergeld oder Miete. Mein Vater geht selbst nicht arbeiten, und das finde ich nun irgendwie ungerecht...muss ich wirklich so viel Geld abgeben, oder darf ich entscheiden wie viel oder überhaupt? Und was steht mir zu?
9 Antworten
Ja. Du ißt ja auch, verbrauchst Strom, deine Mutter kocht, putzt für dich, und wäscht deine Wäsche.
Ich fände maximal 25 Prozent des Nettoeinkommens zumutbar, aber nicht mehr. Wird diese Grenze an Fixkosten überschritten gilt man in Finanzkreisen schon fast als überschuldet.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst, ein eigenes Zimmer hast und bekocht wirst, können sie von dir ein angemessenes "Kostgeld" fordern. 200 EUR sind da angemessen.
Aber welches Einkommen haben die Eltern? Wer bezahlt deren Miete? Wovon leben sie? Sind sie denn auf deinen Beitrag angewiesen?
Bekommen die Eltern kein Kindergeld vom Staat für dich?
Falsch - Kindergeld gibt es ( sich in Ausbildung befindlich ) schon lange nur noch bis zum vollendeten 25. Lebenjahr.
kann sein, dass sich die Situation geändert hat. War so wie von mir geschrieben zu der Zeit wo ich studierte.
15- 30 Prozent von der Ausbildungsvergütung, kann man als Elternteil verlangen.
Hotel Mama ist ab sofort kostenpflichtig, wenn man als Jugendlicher ein eigenes Einkommen hat.
Dies hängt wohl sowohl von der Höhe des Einkommens als auch von der Situation der Eltern ab. Bei Minderjährigen sollten sich die Eltern zumindest an den Lebenshaltungskosten des Kindes beteiligen so dass es sich etwas für später zurÛck legen kann.
Wenn du Geld verdienst, kannst du auch für deinen Unterhalt etwas zahlen.
Denk mal nach wie lange du von deinen Eltern unterstützt wurdest ohne dafür was zu bezahlen, und du willst ja auch weiterhin Essen, Trinken, Toilette usw. nutzen und dafür kann man auch was bezahlen. Und 200€ sind da angemessen.
Kindergeld wird mindestens bist zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wenn das Kind in Ausbildung ist bis 27 gezahlt.