Wiederspruch gegen Mieterhöhung einlegen?

6 Antworten

Womit wird das Mieterhöhungsverlangen konkret begründet? Mietspiegel? Vergleichswohnungen(3)? Wird zur Zustimmung aufgefordert? Es ist also zu prüfen, ob das MEV überhaupt wirksam (formell). Wenn nicht, wäre darauf überhaupt nicht zu reagieren sondern nur zu schweigen. Es ist nicht Aufgabe es/eines Mieters, den Vermieter zu qualifizieren.


quuestions 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 12:46

Mit Vergleichswohnungen

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quuestions 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 12:56
@albatros

Also dort steht: Die neue monatliche Gesammtmiete ist von Ihnen ab dem 01.10 2021 zu bezahlen. Und dann die Begründung, dass der Preis pro Quadratmeter bei 6,17€ liegt und, dass Vergleichsweiswohnungen jetzt schon mehr Miete zahlen.

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albatros  01.08.2021, 13:02
@quuestions

Die Vergleichswohnungen (mindestens drei) müssen konkret mit Adresse aufgelistet werden und mit der jeweiligen Nettomiete. Du musst die Möglichkeit haben, das pers. zu überprüfen. Wenn dur das steht, was du schreibst, reicht das nicht.

Noch immer fehlt mir deine Antwort auf die Frage, ob du in dem Mieterhöhungsverlangen zur Zustimmung aufgefordert wirst. Das ist Vorausetzung, dass das MEV formell überhaupt wirksam ist.

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Das Schreiben würde ich auf gar keinen Fall ignorieren.

Wenn Du keine triftigen Gründe hast, ein Arbeitsunfall zählt definitiv nicht dazu, kannst Du der Mieterhöhung, sofern sie berechtigt ist, nicht widersprechen.

Du kannst versuchen, mit Deinem Vermieter eine Regelung zu finden, dass Du bis nach Deiner Umschulung die "alte" Miete bezahlt und die höhere Miete nach der Umschulung nachentrichtest.

Es kommt darauf an, wie gut Dein Verhältnis zu Deinem Vermieter ist, ob er sich darauf einlässt.

Vielleicht kannst Du Dir auch von Deinen Eltern, Geschwistern oder Freunden vorübergehend Geld leihen?

Ignorieren ist immer schlecht. Dein Vorschlag bis nach der Umschulung zu warten ist doch nicht schlecht - geh mit der Darlegung und dem Angebot auf den Vermieter zu!

Eine Mieterhöhung bedarf der Zustimmung des Mieters. Erfolgt die Zustimmung nicht, dann darf der Vermieter auf Zustimmung klagen. Ein Widersprechen ist also nicht nötig. Wenn eine Mieterhöhung ungerechtfertigt ist, dann wird sie im Klagefall vom Gericht abgewiesen.

Bei einer berechtigten Mieterhöhung nützt es nichts, als Argument "nicht genug Geld vorhanden" vorzutragen. Da bleibt dann nur bezahlen oder im schlimmsten Fall auszuziehen.

Weniger Einkommen wegen Arbeitslosigkeit ist kein Grund einer Mieterhöhung zu widersprechen.

Wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen entspricht ist sie ab Beginn des 3. Monats nach Zugang zu zahlen. Oder man macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Mann kann auch staatliche Unterstützung, z. B. Wohngeld, beantragen.