Miete verlangen nach dem Tod?
Darf ein Vermieter noch Miete verlangen von den Angehörigen des Verstorbenen? Sprich 3 Monate? Da mein Papa verstorben ist & ich die Wohnung nun leer machen muss verlangt der Vermieter noch 3monate die Miete. Danke für eure Hilfe
9 Antworten
Der Vermieter darf das und es ist auch recht und billig, denn in der Wohnung ist in der Regel immer noch der Nachlass enthalten.
Was würdet Ihr sagen, wenn der Vermieter nach der Nachricht vom Tod des Mieters einfach die Wohnung öffnen lässt und alles entsorgt, denn schließlich braucht es der Verstorbene nicht mehr...
Die drei Monate sind der Zeitraum, er häufig nötig ist, um die Ansprüche der Erben zu klären und erst wenn das geklärt ist, darf die Wohnung ausgeräumt werden. Wenn es deswegen schneller geht, weil es z. B. nur einen Erben bzw. Nachlassempfänger gibt, kann man als Erbe alles dazu tun, um die Wohnung so schnell wie möglich frei zu bekommen, den Mietvertrag zu kündigen und sie dem Vermieter zurück zu geben. Wenn dieser dann mitzieht, können ggf. 1 Monat, vielleicht sogar 2 eingespart werden.
So kennen wir es aus eigener Erfahrung.
1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Du bist wohl als Tochter die Erbin Deines Vaters und trittst damit automatisch in das Mietverhältnis ein.
Willst Du nicht selbst dort wohnen, kannst Du die Wohnung mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
In der Wohnung möchte ich nicht wohnen. Aber trotzdem danke für den tipp
Ja darf er. Hatte ich auch nach dem Tod meines Vaters am Hals. Diese Regelung ist echt das Allerletzte!!! Ich könnte mich da stundenlang drüber aufregen!!!!!
Der fiese Vermieter meines Vaters hat in aller Gemütsruhe die perfekt renovierte Mietswohnung meines Vaters 2 Monate leer stehen lassen (die Handwerker und ich haben quasi Tag und Nacht gearbeitet, damit ich nur die Mietkosten für den ersten der drei Monate hätte bezahlen müssen) und hatte die Frechheit mir zu erzählen, dass sein favorisierter neuer Mieter doch lieber erst nach eben den 2 Monaten einziehen möchte. Er hatte den Schlüssel von mir bereits nach einem Monat zurückbekommen und während ich 400km entfernt wieder in meinem Zuhause war, muß der wohl in aller Gemütsruhe in die Wohnung gegangen sein und hat irgendwelche Erneuerungen eingebaut. Was mich im Nachhinein doppelt geärgert hat war, dass der Vermieter bei der Wohnungsübergabe völlig aus dem Häuschen vor Freude war, weil er noch nie eine so perfekt renovierte Wohnung übergeben bekommen habe...
Das war eines der ärgerlichsten Dinge, die mir je passiert sind.
Na mal schauen für mich ist das ehrlich gesagt auch nicht einfach aber dieser Vermieter ist auch zum aufregen glaub mal mein Papa hatte vor nächstes Jahr hier in der Stadt zu ziehen wo ich wohne & jetzt ist er nicht mehr da 😭💔
Aber denk daran, dass du nur die Miete zahlen mußt. Ich habe da so etwas in Erinnerung, dass man nicht die Nebenkosten zahlen muß (bin mir aber nicht ganz sicher) und denk an die Kaution.
Die Erben treten als Rechtsnachfolger ein. Und wenn 3 Monate Kündigungsfrist ist, dann gilt das auch für den Rechtsnachfolger.
Noch ist die Wohnung von Euch belegt.
Das ist auch dreist was bei dir abgezogen wurde ich wohne 20km von dem Ort meines Verstorbenen Papa bzw bin dort auch aufgewachsen da.