Bürgschaft beläuft sich auf drei Nettokaltmieten?
Hallo, was soll der oben genannter Satz genau bedeuten? Sollte er heißen, der Vermieter bekommt die Bürgerschaft plus Kaution ? Und ist das erlaubt so zu machen?
4 Antworten
Heißt "übersetzt" der Bürge muss im Falle X bis zum Betrag von 3 Kaltmieten, für Schulden des Mieters für den er bürgt, einstehen. Da wäre dann eine wirklich überschaubare genau begrenzte Bürgschaft(ssumme).
https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-trotz-buergschaft/
Das heißt, unabhängig davon, durch wie viele einzelne Formen (Bar- oder Bürgschaft) der Mieter die Kaution stellt, darf sie in der Summe das Dreifache der Nettomiete (Kaltmiete) nicht übersteigen. Eine entgegenstehende Vereinbarung wäre zum Nachteil des Mieters und ist daher auch nicht bei „gemeinsamer“ vertraglicher Vereinbarung zulässig § 551 Abs. 3 BGB.
Vereinfacht gesagt, liegt eine Übersicherung vor und ist die Kautionsvereinbarung unwirksam, können Sie als Mieter Ihre Kaution zurückfordern und der Vermieter kann dies grundsätzlich nicht verweigern.
Jemand bürgt für Dich. Wenn Du die Miete nicht zahlen kannst, muss diese Person dafür eintreten. Sie hinterlegt den geforderten Betrag.
Ja, das ist rechtens.
Kommt drauf an wofür der Bürge bürgen soll.
Ich denke mal für die Kaution. Dann darf der VM nicht zusätzlich Kaution verlangen.
Denn die Kaution, bei Wohnraummiete, darf nur maximal 3 KM betragen.
Die Bürgschaft muss jemand anderes übernehmen.
Ja das weiß ich. Ich hab mich da vllt nicht so korrekt ausgedrückt, jedoch ist meine Frage, was der Satz genau bedeutet
Und diesen Betrag bekommt der Vermieter neben der Kaution? Also die Kaution hat damit nichts zu tun oder?