Der Mieter ist laut Mietvertrag dazu verpflichtet, die Gastherme jährlich von einem Fachmann warten zu lassen. Dies wurde über mehrere Jahre nicht getan. Im Mietvertrag steht zusätzlich, dass für jeden nicht vorgelegten Wartungsnachweis der Vermieter berechtigt ist, 60 Euro einzubehalten.

  • Ist dies rechtlich möglich, dass nach dem Auszug die 60 Euro pro Wartung verlangt werden können oder trägt der Mieter lediglich das Risiko einer teureren Reparatur?
  • Verjährt der Anspruch, sodass maximal 180 Euro (60 Euro x 3 Jahre) einbehalten werden dürfen?
  • Darf bei einem Eigentümerwechsel der neue Vermieter die jährlichen 60 Euro für die Mietdauer beim alten Vermieter auch verlangen?