Hallo,

mein Vermieter hat mir im Oktober 2019 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 geschickt. Dieser habe ich mehrfach schriftlich widersprochen, da mindestens ein HK falsch abgelesen wurde. Ich habe auf diesen Widerspruch nie eine Antwort erhalten, der vermeintlich ausstehende Betrag wurde auch nicht angemahnt.

Im November 2020 erhilet ich die Abrechnung für das Jahr 2019, diesmal hatte ich ein Guthaben. Ich wurde aufgefordert meine Bankdaten für die Erstattung mitzuteilen, habe ich natürlich gemacht. Obwohl ich mehrfach nachgefragt habe, ob und wann die Erstattung kommt, erhielt ich auch hier wieder keine Antwort. Deshalb habe ich im Februar angekündigt, das Guthaben mit der Miete April zu verrechnen, sollte ich weiterhin keine Antwort bekommen. Ich habe den Betrag dann einbehalten.

Jetzt, Ende August, erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Forderung über die einbehaltene Summe und einen Restbetrag, der sich aus der Forderung von 2018 und dem Guthaben von 2019 ergibt.

Meine Frage: Darf der Vermieter diese Forderung trotz Widerspruch einfach so weiterhin geltend machen und ohne Info an den Mieter auch mit späteren Guthaben verrechnen?

Wie gesagt, ich habe mehrfach den Kontakt zum vermieter und zur Hausverwaltung gesucht und nie eine Antwort erhalten. Aus der Nebenkostenabrechnung 2019 ging auch nicht hervor, dass noch "alte" Forderungen aus 2018 bestehen...

Vielen Dank,