Nebenkostenabrechnung 2020-21?

schleudermaxe  19.09.2021, 16:29

Welche Abrechnungsperiode habt ihr denn vereinbart?

mylon24 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:22

Nichts...

5 Antworten

Wenn lt. Mietvertrag kalenderjährliche Abrechnung vereinbart ist, ist für den Abrechnungszeitraum Jahr 2020 mit Nutzungszeitraum 1.7. bis 31.12. bis zum 31.12.21 abzurechnen, danach wäre die Abrechnung verfristet und eine evtl. Nachzahlung nicht mehr zu zahlen.

Das kommt wie immer darauf an.

Welchen Abrechnungszeitraum haben denn die Vertragspartner vereinbart?

Bei uns laufen die Dinger ja immer 12 Monate, und binnen der folgenden 12 Monate soll so eine Abrechnung beim Mieter sein.

Kann der Vermieter die Frist nicht einhalten, weil ihm Rechnungen fehlen, hat er binnen 3 Monaten nach Eingang der letzen Rechnung abzurechnen, wenn er vom Mieter noch eine Nachzahlung haben möchte. So jedenfalls der BGH.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

die Nebenkostenabrechnung muss spätestens Ende 2021 in eurem Briefkasten liegen, für den Zeitraum 01.07-31.12.2020

im Laufe des Jahres 2021 bis Ende Dezember 21


schleudermaxe  19.09.2021, 16:36

Aber doch nur, wenn die Periode am 31.12.2020 auch endet, endet sie am 30.06.2021, gehts doch in 2022 hinein, oder hat sich da etwas geändert?

mylon24 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 10:35

Danke! und wenn wir nichts bis Ende des Jahres bekommen?

Otilie1  19.09.2021, 10:36
@mylon24

dann müsst ihr schon mal keine Nachzahlung leisten , mit Guthaben kenne ich mich nicht aus , kannst du aber ergoogeln

mylon24 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 10:38
@Otilie1

Ja, aber normalerweise, wir müssen nicht nachzahlen, sondern, wir bekommen zurück. :)

Otilie1  19.09.2021, 10:38
@mylon24

da kann dann auch eine Beratung beim Miterverein nützlich sein - kostet ein paar €

albatros  20.09.2021, 00:57
@mylon24

Das Guthaben stünde dir auch bei vefristeter Abrechnung zu.

Steht im Mietvertrag kein Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten, gilt das Kalenderjahr. Dann kann der Nutzungszeitraum 01.07.-31.12.20 im Rahmen der desAbrechnungszeitraumes 2020 bis 31.12.2021 abgerechnet werden.


mylon24 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:26

Hallo. Heute hat mein Vermieter geschrieben: er macht die Abrechnung vom Einzug... Also er will die Abrechnung in Zeitraum 01.07.2020 - 30.06.2021 erstellen. Aber für uns hat er nichts gesagt, und im Vertrag finden wir kein Abrechnungszeitraum...