Nebenkostenabrechnung 2020-21?
Hallo, ich brauche Hilfe. Wir sind in eine neue Wohnung am 01.07.2020 umgezogen. Bis wann müssen wir die Nebenkostenabrechnung von 01.07.20 bis 31.12.20 erhalten? Im Mietvertrag haben wir darüber nichts gefunden. Also, der Abrechnungszeitraum ist jetzt 01.07.20 - 31.12.20, oder 01.07.20 - 30.06.21? Ein Jahr Kalenderjahr, oder ein Jahr vom Einzugsdatum? Vielen Dank!
Welche Abrechnungsperiode habt ihr denn vereinbart?
Nichts...
5 Antworten
Wenn lt. Mietvertrag kalenderjährliche Abrechnung vereinbart ist, ist für den Abrechnungszeitraum Jahr 2020 mit Nutzungszeitraum 1.7. bis 31.12. bis zum 31.12.21 abzurechnen, danach wäre die Abrechnung verfristet und eine evtl. Nachzahlung nicht mehr zu zahlen.
Das kommt wie immer darauf an.
Welchen Abrechnungszeitraum haben denn die Vertragspartner vereinbart?
Bei uns laufen die Dinger ja immer 12 Monate, und binnen der folgenden 12 Monate soll so eine Abrechnung beim Mieter sein.
Kann der Vermieter die Frist nicht einhalten, weil ihm Rechnungen fehlen, hat er binnen 3 Monaten nach Eingang der letzen Rechnung abzurechnen, wenn er vom Mieter noch eine Nachzahlung haben möchte. So jedenfalls der BGH.
die Nebenkostenabrechnung muss spätestens Ende 2021 in eurem Briefkasten liegen, für den Zeitraum 01.07-31.12.2020
im Laufe des Jahres 2021 bis Ende Dezember 21
Aber doch nur, wenn die Periode am 31.12.2020 auch endet, endet sie am 30.06.2021, gehts doch in 2022 hinein, oder hat sich da etwas geändert?
Steht im Mietvertrag kein Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten, gilt das Kalenderjahr. Dann kann der Nutzungszeitraum 01.07.-31.12.20 im Rahmen der desAbrechnungszeitraumes 2020 bis 31.12.2021 abgerechnet werden.
Hallo. Heute hat mein Vermieter geschrieben: er macht die Abrechnung vom Einzug... Also er will die Abrechnung in Zeitraum 01.07.2020 - 30.06.2021 erstellen. Aber für uns hat er nichts gesagt, und im Vertrag finden wir kein Abrechnungszeitraum...
Danke! und wenn wir nichts bis Ende des Jahres bekommen?