Vermieter schickt die Miete nicht?
(Schweiz)
Wir wohnen in einer Siedlung, bei welcher die Verwaltung vor zwei Monaten gewechselt wurde. Die neue Verwaltung hat uns seit dem nie einen Einzahlungsschein geschickt. Darf der Vermieter die volle Miete nach mehreren Monaten fordern?
5 Antworten
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Du kennst die Telefonnummer der neuen Verwaltung nicht? Aber die Adresse ist dir bekannt? Tja, warum fragst du dann nicht dort nach?
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Sicherlich. Die ausstehenden Mieten hält man natürlich zurück bis die Kontoverbindung steht.
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Aber ja, erst nach drei Jahren wäre Verjährung eingetreten.
Miete ist Bringeschuld. Du bist verpflichtet, pünktlich (bis 3. Werktag des Monats) die Miete im Voraus zu zahlen.
Dass der Vermieter dir einen Überweisungsschein zukommen lassen will/muss, ist doch etwas antiquiert, oder?
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Natürlich, bis 5 Jahre zuerück, siehe OR
Am Besten per Einschreiben die Daten verlangen zur Einzahlung der Miete: Dann hast du was in der Hand, wenn er dich betreiben will.
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Keine Ahnung, ob es in der Schweiz anders ist. Aber ...
... wenn die Verwaltung wechselt, dann wechselt ja nicht der Vermieter automatisch und damit die Bankverbindung.
... wenn da doch etwas sich ändern sollte, dann könntest Du natürlich nachfragen.
... wird denn in der Schweiz wirklich die Miete per Zahlschein beglichen? Eine Dauerüberweisung ist doch viel praktischer.
... in D wäre die Verjährung drei Jahre zum Jahresende. Wenn das in CH gleich ist, hätte der Vermieter also noch bis 12/24 Zeit, die Miete zu fordern.
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Gut, dann ist das natürlich die auch die Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, dass Ihr die Daten bekommt. Nachfragen würde ich auch nicht unbedingt. Aber wie gesagt: Nachfordern darf er die Miete natürlich.
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Dann wäre an die bisherige Verbindung weiterhin zu zahlen.
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Dann wäre an die bisherige Verbindung weiterhin zu zahlen.
Wenn man weiß, dass der Vermieter gewechselt hat? Das würde ich nicht machen. Dem steht das Geld auf keinen Fall zu. Viel Ärger und Aufwand.
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Es ist die Rede von Wechsel der Verwaltung und nicht des Vermieters.
Wenn sich der Mieter nicht kümmert, bekommt er eines Tages die fristlose Kündigung (sobald mehr als 2 MM ausstehen), jedenfalls in D.
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Hat er hier im Kommentar nachgeschoben.
Bei uns wurde sowohl der Vermieter als auch die Verwaltung gewechselt.
Bei uns wurde sowohl der Vermieter als auch die Verwaltung gewechselt. Ob die Miete wirklich überall als Zahlungsschein übermittelt wird weiss ich nicht. Wir haben jedoch keinerlei Zahlungsinformationen bekommen