Vermieter schickt die Miete nicht?

5 Antworten

Du kennst die Telefonnummer der neuen Verwaltung nicht? Aber die Adresse ist dir bekannt? Tja, warum fragst du dann nicht dort nach?

Sicherlich. Die ausstehenden Mieten hält man natürlich zurück bis die Kontoverbindung steht.

Aber ja, erst nach drei Jahren wäre Verjährung eingetreten.

Miete ist Bringeschuld. Du bist verpflichtet, pünktlich (bis 3. Werktag des Monats) die Miete im Voraus zu zahlen.

Dass der Vermieter dir einen Überweisungsschein zukommen lassen will/muss, ist doch etwas antiquiert, oder?

Natürlich, bis 5 Jahre zuerück, siehe OR

Am Besten per Einschreiben die Daten verlangen zur Einzahlung der Miete: Dann hast du was in der Hand, wenn er dich betreiben will.

Keine Ahnung, ob es in der Schweiz anders ist. Aber ...

... wenn die Verwaltung wechselt, dann wechselt ja nicht der Vermieter automatisch und damit die Bankverbindung.

... wenn da doch etwas sich ändern sollte, dann könntest Du natürlich nachfragen.

... wird denn in der Schweiz wirklich die Miete per Zahlschein beglichen? Eine Dauerüberweisung ist doch viel praktischer.

... in D wäre die Verjährung drei Jahre zum Jahresende. Wenn das in CH gleich ist, hätte der Vermieter also noch bis 12/24 Zeit, die Miete zu fordern.


idkabetterusrnm 
Beitragsersteller
 24.08.2021, 21:17

Bei uns wurde sowohl der Vermieter als auch die Verwaltung gewechselt. Ob die Miete wirklich überall als Zahlungsschein übermittelt wird weiss ich nicht. Wir haben jedoch keinerlei Zahlungsinformationen bekommen

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tinalisatina  24.08.2021, 21:19
@idkabetterusrnm

Gut, dann ist das natürlich die auch die Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, dass Ihr die Daten bekommt. Nachfragen würde ich auch nicht unbedingt. Aber wie gesagt: Nachfordern darf er die Miete natürlich.

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tinalisatina  25.08.2021, 08:13
@albatros
Dann wäre an die bisherige Verbindung weiterhin zu zahlen.

Wenn man weiß, dass der Vermieter gewechselt hat? Das würde ich nicht machen. Dem steht das Geld auf keinen Fall zu. Viel Ärger und Aufwand.

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albatros  25.08.2021, 10:33
@tinalisatina

Es ist die Rede von Wechsel der Verwaltung und nicht des Vermieters.

Wenn sich der Mieter nicht kümmert, bekommt er eines Tages die fristlose Kündigung (sobald mehr als 2 MM ausstehen), jedenfalls in D.

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tinalisatina  25.08.2021, 18:28
@albatros

Hat er hier im Kommentar nachgeschoben.

Bei uns wurde sowohl der Vermieter als auch die Verwaltung gewechselt.
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