Mietwohnung Schönheitsreparaturen bei Übergabe?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wohnen seit März diesen Jahres in einer Mietwohnung, welche wir zum 30.11.2021 gekündigt haben.
Nun bin ich etwas unsicher ob wir für die Übergabe gewisse Schönheitsreparaturen übernehmen müssen.
Im Mietvertrag steht die Klausel:
"Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen und tapezieren von Wänden und Decken, das streichen der Fussböden bzw. die fachgerechte Reinigung der Teppichboden, das streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Bedeutet das, dass wir zum Auszug streichen müssen?
Sogesehen sieht die Wohnung aktuell besser aus, als zu dem Zeitpunkt wo wir sie übernommen haben, da ich ein paar Stellen gestrichen und ausgebessert habe.
Im Übergabeprotokoll steht:
Die Mietwohnung wurde in einem gepflegten Zustand übergeben.
Außerdem passen zwei der Wohnungstüren bereits seit kurz nach dem Einzug nicht mehr richtig in die Zarge. Man muss etwas mehr Kraft aufbringen. (Die Türen sind bestimmt 30 Jahre oder noch älter)
Wer ist dafür zuständig?
Danke für eure Hilfe !
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/andie61/1547847042449_nmmslarge__1010_276_606_606_7eb6ab34373f8476d71297aa214aa122.png?v=1547847042000)
Mit Schönheitsreparaturen hat der Mieter nicht zu tun
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an seiner Wohnung auszuführen (§ 535, Absatz 1). ... Mieter können sich beim Auszug an dem Grundsatz orientieren: Sie müssen nicht mehr an Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als Sie selbst verwohnt haben.
Schönheitsreparaturen: Was ist beim Auszug zu tun?
Streichen und Tapezieren sind keine Reparaturen ,und den Boden streichen ist sowieso Vermietersache bei normaler Abnutzung
Generell besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine Wohnung zu renovieren, egal ob bei Auszug, Einzug oder während der Mietzeit. ... Die Renovierung bei Auszug aus Mietwohnungen schreibt kein neues Gesetz vor. Allerdings sind Vermieter gehalten die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
► Renovierung bei Auszug aus einer Mietwohnung: Neues Gesetz?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der § 535 (1) BGB sagt gar nichts über Schönheitsreparaturen aus. Der Vermieter hat den vertragsgemäßen Zustand der Mietwohnung im Verlaufe der Mietzeit zu erhalten. Damt sind Instandsetzungen gemeint.