Hallo, wir haben vor kurzem den Wohnraum gewechselt. Bezüglich der Kaution in Höhe von 1.000 € war eine Vereinbarung mit der Vermieterin getroffen, die angab, dass sie zwar wisse, dass sie die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten darf, dies aber nie mache, sondern immer nur warte, bis die Abrechnung für die Heizkosten kommt. Diese Abrechnung ist nun gekommen, hier werden 530 € Nachzahlung fällig. Eine stattliche Summe, aber noch locker mit der Kaution zu begleichen. Nun teilt uns die Vermieterin mit, dass sie das aus der Kautionssumme zahlt und den Rest (also 470 €) einbehält für die letzte Abrechnung 2022! Wir sind im Juni ausgezogen, es wird also noch eine Abrechnung für 2021 kommen. Meines Wissens nach dürfen Vermieter in Einzelfällen die Kaution länger als 6 Monate einbehalten, aber eine Nebenkostenabrechnung ist so ein Einzelfall doch nicht, oder? Ich muss wissen, ob das rechtens ist, denn sie weigert sich, die Kaution, die an sich gar nichts mit den Nebenkosten zu tun hat, auszuzahlen.