Verstehe Betriebskostenabrechnung nicht, versteht jemand dies (bitte Text kurz lesen, danke)?
In der Tiefgarage im Keller habe ich einen Stellplatz, der zwingend zur Wohnung gehört und zwingend mitgemietet werden muss.
Jetzt sah ich nochmals in meine Betriebskostenabrechnung nach. In dieser werden auch Tiefgaragenstellplatznebenkosten berechnet, das sind einige Posten. Diese kommen jährlich auf etwa 180-200 €.
Habe ich diese Kosten des Tiefgaragenstellplatzes aus der monatl. Stellplatzmiete gezahlt oder aus der monatl. Nebenkostenpauschale für die Wohnung?
3 Antworten
Schau in den Mietvertrag, da müsste dazu ausgeführt sein. Wenn nicht, sähe ich die Nebenkosten in der Pauschale enthalten.
Wenn es eine jährliche Betriebskostenabrechnung gibt, wirst Du wohl kaum eine Nebenkostenpauschale geben, sondern allenfalls eine monatliche Vorauszahlung.
Wichtig erscheint mir der folgende Satz:
der zwingend zur Wohnung gehört und zwingend mit gemietet werden muss
Dann ist es logisch, dass man auch die Betriebskosten für den Stellplatz in der TG bezahlen muss und diese nicht über die Nebenkosten abgedeckt sind.
Die Miete, egal für Wohnung oder Stellplatz, ist das Einkommen des Vermieters, mit dem er die Investition, also den Bau oder den Kauf refinanziert. Die Nebenkosten decken alle Kosten, die durch den Betrieb laufend anfallen.
In dieser werden auch Tiefgaragenstellplatznebenkosten berechnet
klar, auch hier fallen Kosten an, Strom Wartung usw
neben der eigentlichen Stellplatzmiete. das wird über die Nebenkosten mit abgerechnet.
das steht auch so im Mietvertrag
Richtig, da werden Heizkosten, Wasser - Abwasser, Grundsteuer usw aufgeführt.
Vielen Dank. Du meinst die Aufschlüsselung im hinteren Teil eines üblichen Mietvertrages?