Wohnung zwischenvermieten?
Hey,
ich überlege wegen eines Auslandaufenthaltes meine Wohnung zur Zwischenmiete anzubieten. Was sollte man zur Zwischenmiete üblicher Weise alles aus der Wohnung räumen und was kann bleiben?
Sry, aber könnten bitte nur Leute antworten, die wissen was eine Zwischenmiete ist und tatsächlich auf meine Frage lesen können? Danke.
3 Antworten
Erstmal den Vermieter fragen, ob du untervermieten darfst..
je nach Größe der Wohnung kannst du ein Zimmer absperren und dort alle deine persönlichen Sachen lagern, ansonsten kannst du möbliert vermieten, mit allem Geschirr, Besteck usw
die Gefahr besteht aber, dass der Mieter nicht mehr auszieht, dann braucht du erstmal eine Räumungsklage, die auch zwei Jahre dauern kann
Doch das war die Frage… was kannst du dein lassen? Alle Möbel. Persönliche Sachen wegräumen und gerade bei zweischenmiete kommt das häufig vor
"Alle Möbel" Also auch kein Klopapier etc.? Geschirr ebenfalls nicht?
ansonsten kannst du möbliert vermieten, mit allem Geschirr, Besteck usw….habe ich doch beantwortet
okay, was ist mit Kleidung, Büchern in Regalen, Blumen auf der Fensterbank, Gewürzen in der Küche etc.?
Der neue Mieter braucht auch Platz für seine Sachen… ich würde Bücher, Kleidung, persönliche Sachen in eine Kiste packen und in den Keller stellen… Pflanzen, Gewürze etc. kannst du in der Wohnung lassen..
Alles Persönliche, Wertsachen.
Zuerst aber brauchst Du das schriftliche Einverständnis Deines Vermieters und eine Versicherung welche für alle Schäden die Dein Untermieter verursacht aufkommt. Zuletzt brauchst Du die Hoffnung das Dein Untermieter die Wohnung auch vertragsgemäß verläßt wenn Du wieder einziehen willst und das er die vereinbarte Untermiete auch tatsächlich zahlt. Denn die Miete bist Du Deinem Vermieter schuldig, ob Dein Untermieter zahlt oder nicht.
"Alles Persönliche, Wertsachen."
Okay, was genau ist persönlich, was nicht?
Foto-Kalender, Bilder an der Wand, Kleidung, ... ?
Der Rest war nicht meine Frage...
Zuvor musst du die Zustimmung deines Vermieters einholen. Außerdem darfst du nur einen Teil der Wohnung untervermieten. Ohne dem bekommst du die fristlose Kündigung.
Mag ja sein, aber das ist primär. Alles Andere ist nachgeordnet.
Du kannst auch jetzt die Menschenrechte zitieren.Ist genauso primär, aber nicht hilfreich.
darf ich.
Es ist ne 1-Zimmer-Wohnung
Also zur Zwischenmiete eher unwahrscheinlich
aber... das alles war nicht wirklich meine Frage...