Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?
X ist in einer Zwickmühle.
X darf eine Wohnung fristlos verlassen wenn ein Nachmieter (N) reinkommt.
N hat eine schwierige Situation:
- will zwingend aus der Wohnung die er hat raus
- zahlte bisher seine Miete bar
- hat mehrere Jobs und ist selbstständig
- fühlt sich vom Vermieter belästigt
- Vermieter sagte es sehe gut aus...
- hat Wohnung gesehen und sie ist billiger als seine
X hat ein Zeitproblem:
- hat wenige Angebote, nur wenige Tage Urlaub für Umzug geplant
- Umzug ist für Job wichtig, sonst lange Busfahrten
- hat eine Wohnung fliegen lassen, weil der Vermieter nicht N zusagte, weil N bis vor 2 Tagen im Urlaub wahr und der Kontakt schleift
- X hat erneute Whg. Besichtigung und möchte eigentlich sofort zusagen, bevor sie auch weg ist, Zeitrahmen ist aktuell unbekannt. Möglich dass ich hier 1-2 Tage rausholen könnte mit einer mündlichen Zusage - Siehe Zwickmühle/ Risiko
- X hat keinen Mietvertrag sondern zahlt nur regelmäßig Miete (Kulanz), wichtig für ggf. juristische Sichtweisen
Zwickmühle:
- Wenn X der Whg. zusagt, und N die Whg. von X nicht bekommt, steht die Whg. von X leer und X hat gegen Verträge verstoßen (die offiziell nicht existieren)
- N ist die einzige Option die der Vermieter hat, so scheint es
- N seine Situation ist "dringlich"
- X seine Situation ist dringlich
- Diese Wohnung muss auch dringlich weg
- Der Vermieter hat noch kein okay gegeben bzw. hat N noch nichts unterschrieben, es gibt nur die Wagnis und mündliches...
Risiko...entweder X zahlt zwei Mieten bis er einen Nachmieter hat (wahrscheinlich N oder irgendwer), ohne dass der Vermieter weiß, dass X schon raus ist/ umzieht...oder N bekommt das okay und darf rein.
N könnte die Miete schon zahlen, über mich...doch hat er noch nicht die Wohnung...jurisitsche Frage...geht sowas um den Vermieter in zugzwang zu führen? Kann man den Vermieter unter Druck setzen?
Soll X das Wagnis eingehen auch wenn er dann vermutlich 1200€ Miete zusammen zahlen müsste (was er für einen Monat theoretisch könnte)? Dazu muss aber ein Nachmieter da rein!
Danke fürs lesen und grübeln.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
X hat einen mündlichen Mietvertrag, den er durch schriftliche Kündigung oder Aufhebung beenden müsste, damit N einen Mietvertrag mit dem Vermieter von X abschließen kann.
Die Zeitfrage ist da nur von Bedeutung, wenn die Beteiligten Vermieter, X und N an einem Tag die vertragstechnischen Dinge nicht lösen können und die Rückgabe und Übergbe der Wohnung nicht vollzogen werden kann.
Also alle an einen Tisch und los gehts.
Wenn X den N in seiner Wohnung wohnen lässt und Miete bezahlt, dann kann er nach Abmahnung vom Vermieter fristlos gekündigt werden >> §540 BGB. N verliert dann auch sein Wohnrecht, den erhat keinen MV mit dem Vermieter.
Wird X nicht gekündigt, bleibt er Mieter bis zu einem wirksamen Mietende und ist zur Mietzahlung verpflichtet ob er nun da wohnt oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Mieter und Vermieter stehen alleine im Vertragsverhältnis.
Alles andere ist "Gedankenquark", der am Thema vorbeischlendert!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wepster/1630608945695_nmmslarge__75_75_349_349_5e54a5e0ea166be615f36610e5b578e4.png?v=1630608946000)
Es hat sich bis jetzt eine Konstellation ergeben die es X erlaubt, das Risiko zu minimieren 2 Mieten zahlen zu müssen, in dem Partei N und Vermietrr von X sich mündlich einig sind, nur dass der Vermeiter noch alles schriftlich machen möchte. In dem Zeitrahmen ist das für X im Grunde tragbar.