Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?

2 Antworten

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X hat einen mündlichen Mietvertrag, den er durch schriftliche Kündigung oder Aufhebung beenden müsste, damit N einen Mietvertrag mit dem Vermieter von X abschließen kann.

Die Zeitfrage ist da nur von Bedeutung, wenn die Beteiligten Vermieter, X und N an einem Tag die vertragstechnischen Dinge nicht lösen können und die Rückgabe und Übergbe der Wohnung nicht vollzogen werden kann.

Also alle an einen Tisch und los gehts.

Wenn X den N in seiner Wohnung wohnen lässt und Miete bezahlt, dann kann er nach Abmahnung vom Vermieter fristlos gekündigt werden >> §540 BGB. N verliert dann auch sein Wohnrecht, den erhat keinen MV mit dem Vermieter.

Wird X nicht gekündigt, bleibt er Mieter bis zu einem wirksamen Mietende und ist zur Mietzahlung verpflichtet ob er nun da wohnt oder nicht.


Wepster 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 18:41

Es hat sich bis jetzt eine Konstellation ergeben die es X erlaubt, das Risiko zu minimieren 2 Mieten zahlen zu müssen, in dem Partei N und Vermietrr von X sich mündlich einig sind, nur dass der Vermeiter noch alles schriftlich machen möchte. In dem Zeitrahmen ist das für X im Grunde tragbar.

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Gerhart  26.08.2021, 22:08
@Wepster

Dann löse den Mietevertrag einvernehmlich mit dem Vermieter auf. Viel Glück und eine gute Zeit.

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Mieter und Vermieter stehen alleine im Vertragsverhältnis.

Alles andere ist "Gedankenquark", der am Thema vorbeischlendert!


Wepster 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 18:50

Ja ich weiß, Risiko eben...

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