Darf der Vermieter trotz Einspruch die Nachforderung Nebenkosten einbehalten?
Hallo,
mein Vermieter hat mir im Oktober 2019 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 geschickt. Dieser habe ich mehrfach schriftlich widersprochen, da mindestens ein HK falsch abgelesen wurde. Ich habe auf diesen Widerspruch nie eine Antwort erhalten, der vermeintlich ausstehende Betrag wurde auch nicht angemahnt.
Im November 2020 erhilet ich die Abrechnung für das Jahr 2019, diesmal hatte ich ein Guthaben. Ich wurde aufgefordert meine Bankdaten für die Erstattung mitzuteilen, habe ich natürlich gemacht. Obwohl ich mehrfach nachgefragt habe, ob und wann die Erstattung kommt, erhielt ich auch hier wieder keine Antwort. Deshalb habe ich im Februar angekündigt, das Guthaben mit der Miete April zu verrechnen, sollte ich weiterhin keine Antwort bekommen. Ich habe den Betrag dann einbehalten.
Jetzt, Ende August, erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Forderung über die einbehaltene Summe und einen Restbetrag, der sich aus der Forderung von 2018 und dem Guthaben von 2019 ergibt.
Meine Frage: Darf der Vermieter diese Forderung trotz Widerspruch einfach so weiterhin geltend machen und ohne Info an den Mieter auch mit späteren Guthaben verrechnen?
Wie gesagt, ich habe mehrfach den Kontakt zum vermieter und zur Hausverwaltung gesucht und nie eine Antwort erhalten. Aus der Nebenkostenabrechnung 2019 ging auch nicht hervor, dass noch "alte" Forderungen aus 2018 bestehen...
Vielen Dank,
Wann wurde denn Einsicht genommen in die Belege für das gerügte Jahr?
Die Belege lagen der Abrechnung bei
6 Antworten
Ja, das darf er. Du hättest p. EES Einspruch einlegen müssen, diesen begründen und Einsichtnahme fordern. Nur wenn er diese nicht gewährte, durftest du die Nachzahlung zurückbehalten. In deinem Fall wäre zumindest eine Zahlung "unter Vorbehalt" richtig gewesen.
In der Abrechnung für 19 ersichtliches Guthaben darf er mit der versäumten Nachzahlung aufrechnen. Allerdings geht das nicht in der Abrechnung selbst, das müsste separat in Schriftform mitgeteilt werden.
Der Anspruch für 18 ist noch nicht verjährt, also besteht die Forderung zu Recht.
Vielen Dank.
Ich stelle seine Forderung auch gar nicht in Abrede, erwarte nur eine irgendwie geartete Antwort auf meinen Widerspruch . Eine Information über den Einbehalt des Guthabens erfolgte ebenfalls nicht.
Ich habe die Abrechnungsbelege vom Ablesedienst und ein von mir gemachtes Foto des fraglichen Zählers und es ist klar erkennbar, dass man mir dort 556 Einheiten anstelle von 56 berechnet hat. Ich habe mehrfach um Prüfung und Korrektur ersucht. Null Reaktion.
Wie gesagt, mir geht es gar nicht um die Forderung an sich, sondern die fehlende Information. Man ignoriert mich einfach, fordert aber weiterhin den unkorrigierten bzw. ungeprüften Betrag von mir.
Vielen Dank für die Tipps, irgendwann müssen Sie mir ja mal antworten, dann klärt sich das hoffentlich.
Ich bin selbst seit über 17 Jahren in der Vermietung und Kundenbetreuung tätig und weiß nur, dass ich meine Mieter nicht so lange ignorieren könnte ;)
Du kannst nicht die gesamte Abrechnung ignorieren, weil ein kleiner Posten falsch gerechnet ist.
Du musst die Abrechnung schon bezahlen und dann auf Korrektur bestehen.
Danke für die Ergänzung.
Somit darf ja der liebe Mieter selber die fehlerbehaftete Abrechnung korrigieren, so jedenfalls der BGH.
Nur, warum wird der Vermieter eingebunden und auch noch eine Verwaltung, einer kann ja nur.
Ist bestimmt auch bekannt, wenn schon so lange in einer Verwaltung der Job gemacht wird.
Mietrecht ist ja immer ein bisschen speziell. Aber so wie ich das kenne, muss doch die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres korrekt vorliegen. Für das Jahr 2018 also bis zum 31. Dezember 2019. Mahnst du die falsche Abrechnung an und sie ist bis dahin nicht korrigiert, sollte der ausstehende Betrag eigentlich hinfällig sein (sofern die vorliegende Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist), so meine ich zu wissen… Vielleicht weiß ist hier noch jemand spezieller.
Meines Wissens ist so eine Nachforderung auch zu zahlen, wenn Du widersprichst. Der Vermieter müsste aber dann irgendwann mal drauf antworten. Da würd ich nochmal Druck machen.