Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
GEZ zieht Geld von Konto sehr spät ab, zu dem Zeitpunkt keine Deckung. Was tun?

Hallo.

ich bin Studentin und im Oktober umgezogen. Direkt kam der Brief der GEZ wegen der Beitragszahlung. Ich habe mich da online angemeldet und denen per Brief dieses Lastschriftmandat erteilt, dass die die Beträge halt immer von meinem Girokonto abziehen können. Am 19.10!! Habe ich einen Brief von denen bekommen an denen die angekündigt haben, dass sie in Kürze 87,50€ von meinem Konto abziehen werden. Dass ist für mich eine hohe Summe Geld, die ich also dann dauerhaft auf dem Konto haben musste. Nunja, Zeit ist vergangen und sie haben den Betrag als nicht abgezogen. Ausgerechnet an den 2 Tagen, an denen die Deckung nicht auf meinem Konto war, fast einen ganzen Monat später, am 15.11, wollten sie es halt abziehen aber da war die Deckung nicht genügend. Das macht mich echt sauer, da ich bei „In Kürze“ ja damit gerechnet habe, dass das die nächsten Tage passiert.

1) dürfen die das einfach? Müssen die das nicht in einem festgelegten Zeitraum abziehen wenn sie das ankündigen?

2) die 2,75€ die meine Bank jetzt haben möchte wegen ungenügend Deckung kann ich nicht irgendwie abwälzen oder?

3) Droht mir jetzt irgendeine Strafzahlungen an die GEZ?

Die fragen würde ich ja an das Servicetelefon der GEZ stellen aber der Mist kostet ja auch 60ct/Minute. Diese Halsabschneider.

liebe Grüsse

Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?

Hey Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des GEZ Beitrages. Ich muss monatlich ja 17,50 zahlen. Nun kann man sich ja als Härtefall befreien lassen wenn die Bedarfsgrenze gemäß Regelung ALGII & Harz IV dadurch überschritten wird.

Die Regelung ist ja bei HarzIV und ALGII 416€ Einkommen. Nun ist meine Frage:

Ich bin in einer Ausbildung bei der ich knapp 400€ Netto im 3ten Lehrjahr bekomme. Letztes Jahr waren es nur 360€ und GEZ zahle ich jetzt schon knapp 1 Jahr..

Nun ist die Frage, zählt nur das als Einkommen? Von meinen Eltern bekomme ich 417€ und Wohngeld auch nochmal 126€. Das heißt ich habe ein monatliches Einkommen von 941Netto bzw. letztes Jahr 911€ Netto.

Das klingt jetzt vielleicht im ersten moment viel. Nun habe ich natürlich etliche Abgaben. Ich wohne komplett alleine, meine Eltern sind 600km weg.

Ich bezahle: 396€ Miete, 44€ Strom, 40€ Internet und jetzt 17,50€ GEZ Gebühren. Jährlich kommt meistens noch eine Rechnung von knapp 500-600€ aufgrund von Gartenarbeiten,Müllentsorgung,Straßenreinigung UND UND UND, Da ich mir kaum Geld zurücklegen kann, muss ich dann immer meine Eltern nach Geld fragen, was mir sehr unangenehm ist. Schließlich bekomme ich schon so viel von Ihnen.

Jetzt ist meine Frage. Wird vom Einkommen 911/941€ alle Ausgaben abgezogen?

Beim Wohngeld wird ja Strom Heizung etc. ignoriert. Am Ende des Monats hab ich ungefähr 400€ für mich, was unter der Grenze liegt. Und durch die Jahresrechnung der Wohnung etc. sind es vllt. sogar nur 340/350€ im Monat, da ich den Rest zurücklegen muss, sonst kann ich meine Rechnung nicht bezahlen. (Zudem gibt es ja immer etwas was mal kommen kann. (Irgendwelche Rechnung, sei es Feuermelderwartung oder sonst irgendwas)

Meine Ausbildung ist für Berufsausbildungsbeihilfe nicht berechtigt und alle anderen Sachen habe ich bereits probiert, es würde nur die Härtefallregelung in Frage kommen. Aber bevor ich jetzt Einschreiben mit Rückschreiben für 10€ dort zur ARD schicke frage ich lieber erst einmal hier nach. Finde es unfair, das leute die mehr Geld haben, auch befreit werden, nur weil sie Sozialleistung beziehen, die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht erhalte, oder weil Wohngeld nicht anerkannt wird.

Wäre ich ein Härtefall?

Bitte spart euch die Kommentare mit: es gibt leute die haben es viel viel schlechter. Mir geht es jetzt nur ums Gesetz und ob das in Frage kommt.

Gebühren, Recht, Einkommen, Befreiung, GEZ, Sozialleistungen, einkommensgrenze, Härtefallregelung, Ausbildung und Studium, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Ankündigung der Zwangsvollstreckung GEZ. Mitbewohner zahlt schon, muss ich trotzdem Sorge haben?

Hallo erst einmal.

Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich bin vor einem Jahr mit einem guten Freund zusammen in eine Wohnung gezogen und natürlich kam irgendwann der Brief vom Westdeutschen Rundfunk Köln, ich möge mich doch bitte anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Ich habe dieses Formular nicht ausgefüllt, sondern nur mein Mitbewohner, der es auch brav zurückschickte. Einige Zeit später kam ein weiterer Brief für mich, wo ich angeben konnte, dass schon jemand im Haushalt zahlt. Das habe ich gemacht und zurückgeschickt. Allerdings bekam ich ab dem Zeitpunkt jeden Monat Mahnungen von denen, die ich erstmals ignorierte. Irgendwann hat es mich dann doch sauer gemacht und ich habe dort angerufen. Ein netter Mitarbeiter, zumindest wirkte er in dem Moment so, hat mir dann versichert, er würde das nachtragen. Ich habe ihm auch die Beitragsnummer meines Mitbewohners gegeben und alles schien in Ordnung. Fehlanzeige, die Mahnungen kamen weiterhin. Nun habe ich einen Brief hier liegen mit der Überschrift: Mahung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wieder habe ich jetzt reagiert und einen Brief geschickt, dass der Beitrag in diesem Haushalt doch schon gezahlt wird.

Muss ich mir Sorgen machen, dass es tatsächlich zu einer Zwangsvollstreckung kommt? Habe das ganze Internet durchsucht, allerdings widersprechen viele der Artikel sich immer wieder in ein paar Aspekten. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter und würde mich über eine Antwort, die ich verstehen kann, wirklich sehr freuen.

Recht, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Darf meine Mitbewohnerin den einzigen Internetanschluss in der WG für sich selbst beanspruchen und mir die Mitbenutzung verweigern?

Hallo liebe Community!

Mein Problem sieht folgendermaßen aus: ich wohne in einer 3er WG mit nur einem Internetanschluss. Als ich eingezogen bin hat es auch super geklappt, wir hatten einen Router dessen Vertrag über eine Mitbewohnerin ging und wir haben die Kosten durch 3 geteilt.

Als sie ausgezogen ist sollte ich den neuen Vertrag übernehmen. Meine Mitbewohnerin en wollten jedoch nicht nur Internet, sondern ein Paket mit Fernsehen und anderen Extras, die ich aber nicht brauche und die Mindestlaufzeit wäre 2 Jahre.

Ich habe gesagt, dass ich es nicht machen werde, da wenn sie ausziehen und die neuen Bewohner diese Extras nicht wollen, ich alleine auf den Kosten sitzenbleibe. Alle Vorschläge, die ich gemacht habe würden abgelehnt, also habe ich gesagt, dass mir erstmal das Internet an der Uni ausreicht.

Nun zieht eine von ihnen aus und wir sind auf der Suche nach jemanden neuen für die WG und ich wollte die ganze Sache mit dem Internet noch mal ansprechen sobald wir wieder zu dritt sind, damit alle mitentscheiden.

Vorgestern hat sie jedoch, ohne es mit mir zu besprechen oder mich auch nur vorzuwarnen, einen neuen Router mit ihrem Vertrag an den einzigen Internetanschluss anschließen lassen.

Ich habe ihr vorgeschlagen die Kosten und das Internet zu teilen, sie verweigert es jedoch wegen eines Streits von uns.

Ich beziehe nämlich BAFöG und bin deshalb gesetzlich von den GEZ Gebühren befreit und habe es auch schriftlich bestätigt. Sie ist jedoch der Meinung ich muss "meinen" Anteil trotzdem bezahlen, da ich ja trotzdem mein Handy und meinen Laptop habe. Sie wollte mir sogar verbieten diese in der Wohnung zu benutzen.

Aus diesem Grund verweigert sie mir nun die Mitbenutzung des Routers und sagt ich darf mich erst an dem Internet beteiligen, wenn ich die GEZ Gebühren bezahle.

Wenn es einen zweiten Anschluss gäbe, hätte ich auch kein Problem damit auch einfach einen eigenen Router aufzustellen und einen eigenen Vertrag abzuschließen, aber wie gesagt, das ist leider nicht möglich, da wir nur einen haben und sie ihn für sich selbst ohne Absprache beansprucht hat.

Ich habe jetzt mehrmals versucht das Problem sachlich und konstruktiv zu klären, sie wird jedoch nur beleidigend oder äfft mich nach.

Habt ihr vielleicht einen Rat für mich, oder wisst wie ich es klären kann? Mehr Datenvolumen oder ein Surf Stick kommen für mich auch nicht in Frage. Und ich werde auch nicht nachgeben und für etwas zahlen wovon ich freigestellt bin.

Vielen Dank und schöne Grüße!

WLAN, Mietrecht, BAföG, Internetanschluss, Router, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner, Rundfunkbeitrag

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